Passen Sie gut auf Haustiere auf, auch während ihres Urlaubs

Es gehört zur Urlaubsplanung, sich über den Aufenthaltsort und die Pflege der Haustiere Gedanken zu machen, da die Haustiere nicht immer in den Urlaub fahren können. Außerdem sollten Sie keine Tiere aus Ihrem Urlaub mitbringen.

„In der Ferienzeit werden besonders viele Tiere ausgesetzt oder in Tierheime eingereicht. Zur Urlaubsplanung gehört auch, sich Gedanken darüber zu machen, wo und sich um Ihre Haustiere zu kümmern. Die Tiere können nicht immer Urlaub machen. In diesem Fall müssen Lösungen gefunden werden. Auch im Urlaub trägt man Verantwortung für sein Tier, das unterschätzen leider viele Tierhalter“, sagte der Minister für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Peter Hauk. Die staatlichen Veterinärsachverständigen haben ein speziell für Reisen mit Hunden konzipiertes Informationsbroschüre (PDF) entwickelt, das Hundebesitzern wichtige Informationen liefert.

„Während Hunde meist Urlaubsreisen bewältigen und ohnehin sehr auf ihren Besitzer fixiert wären, sind Katzen eher an ihre gewohnte Umgebung gebunden“, erklärt Hauk. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel sollten nicht mit in den Urlaub fahren. Wenn Sie ein Tier im Auto mit in den Urlaub nehmen, sorgen Sie für einen sicheren Platz und ausreichend Futter und Wasser. Außerdem sollten die Tiere bei hohen Temperaturen nie allein im Auto gelassen werden, da ein Hitzestau nach kurzer Zeit das Leben des Tieres gefährden könnte.

Einreisebeschränkungen für Haustiere

„Vor Antritt der Reise muss geklärt werden, ob es am Urlaubsort geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für das Tier gibt. Auch gibt es in vielen Ländern Einreisebeschränkungen für Haustiere. Bei Reisen in andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder Drittstaaten muss ein Hund beispielsweise durch einen Transponder identifiziert werden und mindestens eine gültige Tollwutimpfung mit entsprechendem Eintrag im EU-Heimtierausweis erklärte der Minister. Für bestimmte Drittländer muss die Wirksamkeit der Tollwutimpfung zusätzlich durch den Nachweis eines ausreichenden Antikörpertiters mittels Bluttest bestätigt werden.

Wenn das Haustier nicht in den Urlaub mitgenommen werden kann, empfiehlt es sich, sich um Freunde oder Bekannte zu kümmern. Dafür eignen sich besonders Personen, die das Tier bereits kennen und mit seiner Pflege vertraut sind.

Vorsicht vor Tieren aus dem Ausland

„Es kommt immer wieder vor, dass Reisende aus Mitleid oder finanziellen Erwägungen einen Hund, eine Katze oder andere angebotene Tiere aus dem Ausland mitbringen. Oft entstehen hier unkalkulierbare Folgekosten, da besonders günstige Welpen oft unter tierschutzwidrigen Bedingungen gezüchtet werden und oft unterernährt, krank oder mit schlechtem Benehmen sind“, so Minister Hauk. Eine teure tierärztliche Behandlung könnte die Folge sein. „Wer wirklich helfen will, darf solche dubiosen Geschäftspraktiken nicht auf Kosten der Tiere unterstützen. In den Tierheimen in Baden-Württemberg warten viele Tiere darauf, in gute Hände gegeben zu werden“, sagt Hauk.

Auch sogenannte Flugpatenschaften sind sehr kritisch zu sehen: „Tiere, die als eigene Tiere mit der Absicht der späteren Abgabe für private Reisen verboten sind, unterliegen strengeren tierseuchenrechtlichen Einreisebestimmungen. Die Umgehung der Vorschriften durch die Tarnung der Transporte als Privatreisen ist illegal“, betonte Hauk. Entsprechen die Tiere nicht den gesetzlichen Tiergesundheitsvorschriften, könnten den Flugsponsoren hohe Kosten für den Rücktransport des Tieres in sein Herkunftsland oder die Unterbringung in einer Quarantäneeinrichtung entstehen.

Landestieruntersuchungsamt Aulendorf: Merkblatt „Reisen mit Hunden – Tipps und Krankheiten“ (PDF)

Ministerium für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz: Tierreisen

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Inspiriert von Landesregierung BW

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