Rund 390.000 Euro für die Modernisierung von Landstraßen
Mit dem Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege“ unterstützt der Staat die Kommunen beim Ausbau ländlicher Wege sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Freizeitnutzung. Fünf Gemeinden erhalten rund 390.000 Euro.
„Nachdem die diesjährige Ernte fast abgeschlossen ist, wird vielerorts deutlich, dass die Modernisierung des ländlichen Straßennetzes eine unverzichtbare und herausfordernde Aufgabe ist. Die damit verbundenen finanziellen Ausgaben sind für Kommunen und Städte ohne staatliche Unterstützung kaum erschwinglich. Die hohe Nachfrage bestätigt, dass das Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege“ einen guten Beitrag dazu leistet. Zu diesem Zeitpunkt ist es wichtig, die erforderlichen Mittel schnell zur Verfügung zu stellen, damit die Maßnahmen in diesem Jahr umgesetzt werden können “, sagte Minister Peter Hauk.
Fünf Gemeinden erhalten Mittel in Höhe von 391.218,42 Euro. Dies bedeutet, dass rund 4,7 Kilometer Wege in insgesamt sechs Maßnahmen zum Bau von Wegen modernisiert werden. Neben den Vorteilen für die Landwirtschaft eignen sich diese auch für Bürger, sei es als Rad-, Wander- oder Wanderweg. Mit der aktuellen Mittelfreigabe wurde die Marke von 100 Kilometern Landstraßen erreicht, die auf diese Weise seit dem Start des Förderprogramms bundesweit grundlegend modernisiert wurde.
Alle Bürger profitieren von einem modernen Wegenetz
„Die Investition in ein modernes und gut ausgebautes Wegenetz ist nicht nur für die Landwirte von Vorteil. Besonders im Herbst und Winter profitieren alle Bürger von der Möglichkeit, auf asphaltierten Wegen Spaziergänge oder Radtouren zu unternehmen “, sagte der Minister.
Das Land hat das Förderprogramm für die nachhaltige Modernisierung von Landstraßen Das Unternehmen wurde 2018 gegründet und wird bis 2021 insgesamt 10 Millionen Euro finanzieren.
Fünf Gemeinden werden finanziert
Fünf Gemeinden werden mit insgesamt 391.218,42 Euro finanziert. Welche Gemeinde welchen Finanzierungsbetrag erhält, ist unten aufgeführt:
Gemeinde |
Kreis |
Zuschussbetrag |
Dischingen Gemeinde |
Dinge |
100.000,00 Euro |
Stadt Herbrechtingen |
Herbrechtingen |
100.000,00 Euro |
Stadt Lauchheim |
Lauchheim |
90.557,88 Euro |
Stadt Lauchheim |
Lauchheim |
47.763,98 Euro |
Mönsheim Gemeinde |
Mönsheim |
39.494,80 Euro |
Gemeinde Ottenbach |
Ottenbach |
18.401,76 Euro |
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Inspiriert von Landesregierung BW
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