Über 800.000 Euro für die Modernisierung des Straßennetzes

Das Land unterstützt die Kommunen schnell und unkompliziert mit dem Programm zur nachhaltigen Modernisierung von Landstraßen. Insgesamt fördert das Land im Jahr 2022 sieben Kommunen für die Modernisierung des Straßennetzes mit über 800.000 Euro.

„Die Kommunen können ihre Förderanträge unbürokratisch über die Landratsämter stellen. Die dort ansässigen Flurbereinigungsbehörden prüfen die Anträge gründlich, aber dennoch schnell. Das bedeutet, dass die Förderung innerhalb weniger Wochen bewilligt werden kann. Ich freue mich daher sehr, dass ich die für 2022 beantragten Genehmigungen bereits heute übergeben kann“, sagte die Ministerin für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hukanlässlich der Genehmigungsübergabe in Stuttgart.

Sieben Kommunen erhielten bei der Veranstaltung rund 800.000 Euro Fördergelder. Mit diesen Mitteln werden zwölf Kilometer Landstraßen ausgebaut. Insgesamt hat das geholfen Programm mittlerweile mehr als 200 Kilometer Straßenbau mit über zehn Millionen Euro. „Der Bau und Unterhalt von Landstraßen an sich ist eine primäre kommunale Aufgabe. Allerdings können die Kommunen hierfür oft nur wenige Mittel zur Verfügung stellen. Das ländliche Straßennetz ist jedoch für die Land- und Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Ernährungssicherheit und die Notwendigkeit des nachwachsenden Rohstoffs Holz sind aktuelle Themen. Zudem hat sich gerade in Zeiten der Pandemie gezeigt, dass ein intaktes Wegenetz von großer Bedeutung für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger ist“, sagt Hauk.

Die unterstützten Kommunen

Zwölf Anträge aus sieben Kommunen werden mit insgesamt 807.335,71 Euro gefördert. Welche Gemeinde welche Fördersumme erhält, ist nachfolgend aufgeführt:

Stadt Bezirk Genehmigungsbetrag
Gemeinde Berglen Reichenbach, Stein, Hößlinswart, Vorderweißbuch 79.200,00 Euro
Gemeinde der Böhmischen Kirche Böhmische Kirche 77.014,84 Euro
Gemeinde der Böhmischen Kirche Treffelhausen 34.372,70 Euro
Gemeinde Bondorf Bondorf 22.686,40 Euro
Gemeinde Bondorf Bondorf 88.931,52 Euro
Stadt Balingen östliches Dorf 75.630,25 Euro
Stadt Ilshofen Unteraspach 52.000,00 Euro
Stadt Ilshofen Rüppertshofen 72.500,00 Euro
Stadt Ilshofen Obersteinach 85.000,00 Euro
Stadt Rastatt Plittersdorf 100.000,00 Euro
Stadt Schwäbisch Hall Gailkirchen 40.000,00 Euro
Stadt Schwäbisch Hall Veinau 80.000,00 Euro

Landesamt für Geoinformation und Ländliche Entwicklung: Gesetze und Verordnungen – Rechtsgrundlagen zur Flurbereinigung

Inspiriert von Landesregierung BW