3G-Steuerungen in Zügen
Seit Einführung der 3G-Verordnung im November 2021 wurden mehr als 1,3 Millionen Fahrgäste in bwegt-Zügen kontrolliert. Es gab nur wenige Verstöße gegen geltende Vorschriften.
Fast alle Reisenden in der Nahverkehrszüge in Baden-Württemberg halten Sie sich an die 3G-Verordnung zum Schutz vor einer Corona-Infektion. Das ist das Ergebnis intensiver Kontrollen der Bahnen durch das Sicherheitspersonal. Seit Einführung der 3G-Verordnung im November 2021 wurden mehr als 1,3 Millionen Fahrgäste in bwegt-Zügen kontrolliert. Je nach kontrollierter Strecke waren nur zwischen ein und drei Prozent der Passagiere nicht geimpft, nicht genesen oder wurden nicht täglich getestet.
Verkehrsminister Winfried Hermann zieht eine entsprechend positive Zwischenbilanz: „Die hohe Akzeptanz von 3G bei den Fahrgästen zeigt, dass Bahnfahren auch in Corona-Zeiten sicher ist. Denn fast alle tragen eine Maske und halten sich an die Regeln. Die Kontrollen sind wichtig, um uns immer wieder an die Vorschriften zu erinnern.“ in voller Stärke.“
Sechs Millionen Euro für Sicherheitspersonal
Fahrgäste, die keine 3G-Zugangsdaten vorlegen können, werden vom Sicherheitspersonal gebeten, den Zug am nächsten Bahnhof zu verlassen. Nach einem offiziellen Schnelltest mit negativem Ergebnis können sie dann ihre Reise fortsetzen. Nach den Erfahrungen der Bahnunternehmen werden die Kontrollen von den Fahrgästen sehr begrüßt. Aggressive Fahrgäste, die sich wehren und der Polizei übergeben werden müssen, sind nach den Erfahrungen der Eisenbahnunternehmen Einzelfälle.
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg unterstützt Kontrollen in Bussen und Bahnen durch zusätzliches externes Sicherheitspersonal mit bis zu sechs Millionen Euro. Mit eigenen Mitarbeitern allein ist dies nicht zu leisten. Das Fahrpersonal muss in erster Linie für einen sicheren und pünktlichen Betrieb sorgen, das Kontrollpersonal kann die 3G-Regelung neben den Tickets nur sehr eingeschränkt kontrollieren. Auch die Bundespolizei unterstützt die Einhaltung der Regeln mit eigenen Kontrollen in Zusammenarbeit mit den Bahnunternehmen, zuletzt auf der Rheintalstrecke.
Verkehrsminister Winfried Hermann stellt klar: „3G und die Pflicht zum Tragen der FFP2-Maske in Bussen und Bahnen seit Januar sind gute Maßnahmen, um auch diese Corona-Welle zu brechen. Danke an alle, die sich an die Regeln halten und sich und andere schützen.
Seit Ende November 2021 dürfen Fahrgäste (mit Ausnahme von Schulkindern außerhalb der Schulferien) den ÖPNV nur noch mit Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Tests (3G-Regelung) nutzen. Die Transportunternehmen sind zu stichprobenartigen Kontrollen verpflichtet.
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Inspiriert von Landesregierung BW