Bundesweite Prioritätskontrollen durch die Polizei

In der kommenden Woche, vom 7. bis 13. Dezember 2020, wird die Corona-Verordnung landesweit überprüft. Die Polizei des Landes wird die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum und die Vorschriften für das Treffen mit Personen in größerem Umfang überwachen.

„Zu dieser Zeit ist es eine der ersten bürgerlichen Pflichten, eine Maske zu tragen – denn wer sie nicht trägt, gefährdet die Gesundheit, das Leben und die Gliedmaßen seiner Mitmenschen. Das ist inakzeptabel. Die meisten Leute halten daran fest, aber es gibt immer noch die unvernünftigen, rücksichtslosen, die Überläufer der Verantwortung. Daher muss der Steuerdruck hoch gehalten werden. Polizeibeamte tun dies seit Monaten, indem sie wiederholt auf die Einhaltung der Koronaregeln hinweisen und Verstöße konsequent bestrafen. In der kommenden Woche vom 7. bis 13. Dezember 2020 wird dies weiter verschärft, und die Polizei des Landes wird die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum und die Regeln für das Treffen mit Menschen verschärfen. Diese Woche werden wir landesweit entsprechende Prioritätsprüfungen durchführen. Während der Prioritätskontrollen werden die Polizeibeamten auch einen Dialog anstreben, um die Menschen auf die große Bedeutung der Maßnahmen aufmerksam zu machen “, kündigte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister an Thomas Strobl beim.

Strengere Anforderungen an das Tragen von Masken

Mit Beschluss vom 30. November 2020 hat die Landesregierung einen neuen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die neue Verordnung trat am 1. Dezember 2020 in Kraft und beinhaltet unter anderem eine Verschärfung der Anforderungen an das Tragen von Masken.

Die Maskenanforderung gilt unter anderem auch in Zukunft

  • für Arbeits- und Geschäftsräume, insbesondere in Fluren, Treppenhäusern, Teeküchen, Pausenräumen, sanitären Einrichtungen und anderen Besprechungsbereichen;
  • vor Einkaufszentren, Geschäften und Märkten (z. B. Großhandelsmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte) und den dazugehörigen Parkplätzen,
  • an Arbeitsplätzen im Freien, auf dem Gelände eines Unternehmens oder einer Baustelle.

Die Infektionszahlen sind immer noch viel zu hoch

„Ziel aller Bemühungen in den letzten Wochen war es, die Infektionsrate deutlich zu verlangsamen. Wir haben das exponentielle Wachstum zum Stillstand gebracht – aber das Infektionszahlen sind immer noch viel zu hoch. Deshalb werden wir auch in Zukunft die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen. Keine Verstöße gefunden, das ist eine Illusion, aber ich möchte, dass es meine Lieblingsaufzeichnung der Prioritätsprüfungen durch unsere Polizei ist. Leider gibt es immer noch Menschen, die sich nicht um die Regeln unserer Gesellschaft und die Gesundheit ihrer Kollegen zu kümmern scheinen. Wir können und werden ein solches Verhalten nicht tolerieren. Das Tragen der Maske sollte für uns ein Zeichen der Solidarität bei dieser Pandemie sein “, sagte Innenminister Thomas Strobl.

Die detaillierten Regeln der aktuellen Corona-Verordnung sowie die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier:

Corona-Regulierung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

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