Einschränkung der 24-Stunden-Regel in Grenzregionen

Um die Grenzübergänge angesichts der Pandemiesituation vorübergehend auf ein absolut notwendiges Maß zu reduzieren, ist ein Quarantänefreier Eintritt für Touristenreisen oder beim Einkaufen nicht mehr möglich. Eine aktualisierte Quarantäne für die Einreise nach der Corona-Verordnung tritt am 23. Dezember in Kraft. Ab morgen, Mittwoch, 23. Dezember 2020, gilt der neue in Baden-Württemberg Quarantäne für die Einreise nach der Corona-Verordnung. In den letzten Wochen hat die Landesregierung auf das exponentielle Wachstum der Infektionszahlen mit verschärften Maßnahmen in Baden-Württemberg reagiert. Aufgrund der Infektionssituation in Baden-Württemberg sowie in den Grenzregionen besteht derzeit Handlungsbedarf mit den Vorschriften der Corona-Einreisequarantäne. Grenzübergänge vorübergehend auf das unbedingt …
Um die Grenzübergänge angesichts der Pandemiesituation vorübergehend auf ein absolut notwendiges Maß zu reduzieren, ist ein Quarantänefreier Eintritt für Touristenreisen oder beim Einkaufen nicht mehr möglich. Eine aktualisierte Quarantäne für die Einreise nach der Corona-Verordnung tritt am 23. Dezember in Kraft. Ab morgen, Mittwoch, 23. Dezember 2020, gilt der neue in Baden-Württemberg Quarantäne für die Einreise nach der Corona-Verordnung. In den letzten Wochen hat die Landesregierung auf das exponentielle Wachstum der Infektionszahlen mit verschärften Maßnahmen in Baden-Württemberg reagiert. Aufgrund der Infektionssituation in Baden-Württemberg sowie in den Grenzregionen besteht derzeit Handlungsbedarf mit den Vorschriften der Corona-Einreisequarantäne. Grenzübergänge vorübergehend auf das unbedingt …

Um die Grenzübergänge angesichts der Pandemiesituation vorübergehend auf ein absolut notwendiges Maß zu reduzieren, ist ein Quarantänefreier Eintritt für Touristenreisen oder beim Einkaufen nicht mehr möglich. Eine aktualisierte Quarantäne für die Einreise nach der Corona-Verordnung tritt am 23. Dezember in Kraft.

Ab morgen, Mittwoch, 23. Dezember 2020, gilt der neue in Baden-Württemberg Quarantäne für die Einreise nach der Corona-Verordnung. In den letzten Wochen hat die Landesregierung auf das exponentielle Wachstum der Infektionszahlen mit verschärften Maßnahmen in Baden-Württemberg reagiert. Aufgrund der Infektionssituation in Baden-Württemberg sowie in den Grenzregionen besteht derzeit Handlungsbedarf mit den Vorschriften der Corona-Einreisequarantäne.

Grenzübergänge vorübergehend auf das unbedingt Notwendige reduzieren

Eine quarantänefreie Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 24 Stunden in Baden-Württemberg oder nach einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden in einer Grenzregion ist nur zulässig, wenn die Einreise oder Rückreise nicht in erster Linie aus touristischen Gründen oder zum Zwecke des Einkaufs erfolgt .

„Angesichts der extrem angespannten Pandemiesituation müssen Grenzübergänge vorübergehend auf ein absolut notwendiges Maß reduziert werden“, sagte der badisch-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag, 22. Dezember, in Stuttgart. „Wir appellieren an die Menschen, die bestehenden Vorschriften nicht auszuschöpfen und alle unnötigen Kontakte zu unterlassen.“

Nach der bisherigen Regelung gab es im Rahmen der 24-Stunden-Regel keinerlei Einschränkungen. Die 24-Stunden-Regel bleibt grundsätzlich im Hinblick auf den gemeinsamen Wohnraum. Es besteht weiterhin keine Quarantänepflicht, wenn die Grenze aus beruflichen, schulischen, medizinischen, pflegerischen oder familiären Gründen überschritten wird. Auch transnationale Partnerschaften ohne Heiratsurkunde sind von den neuen Regelungen nicht betroffen. Die bestehende 72-Stunden-Regel wird sich ebenfalls nicht ändern.

Quarantänepflicht bei Reisen zu touristischen Zwecken oder zum Einkaufen

In Zukunft besteht jedoch eine Quarantänepflicht, wenn die Reise zu touristischen Zwecken oder nur zum Einkaufen dient. Wer zum Beispiel von Baden-Württemberg aus einen Skiausflug in die Schweiz unternimmt oder zum Einkaufen nach Frankreich geht, muss nach seiner Rückkehr 10 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden. Gleiches gilt für Einwohner der Grenzregionen, die nur zum Einkaufen nach Baden-Württemberg fahren. Unabhängig von möglichen Fahrten müssen die in Baden-Württemberg geltenden Ausreisebeschränkungen tagsüber eingehalten und zwischen 20 Uhr und 5 Uhr verschärft werden

Quarantäne für die Einreise nach der Corona-Verordnung

Fragen und Antworten zur Quarantäne für die Corona-Verordnung

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