Eröffnung von Terminen für andere bisher kranke Menschen ab dem 3. Mai

Ab dem 3. Mai wird das Land die Zuteilung von Impfterminen für alle Menschen mit früheren Krankheiten ab der dritten Priorität eröffnen. Für die Impfung im Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung als Impfbescheinigung erforderlich. Ab dem kommenden Montag, dem 3. Mai, wird das Land die Zuteilung von Impfterminen für alle Menschen mit früheren Krankheiten ab der dritten Priorität (danach) eröffnen § 4 der Bundeskorona-Impfverordnung). Dies schließt zahlreiche Menschen mit bereits bestehenden Erkrankungen wie behandlungsfreiem Krebs, HIV, rheumatischen Erkrankungen und Autoimmunerkrankungen, Herzerkrankungen, Asthma oder Fettleibigkeit ein. Verfahren für Zertifikate Ein ärztliches Attest ist nur für die Impfung im Impfzentrum erforderlich. Fragen …
Ab dem 3. Mai wird das Land die Zuteilung von Impfterminen für alle Menschen mit früheren Krankheiten ab der dritten Priorität eröffnen. Für die Impfung im Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung als Impfbescheinigung erforderlich. Ab dem kommenden Montag, dem 3. Mai, wird das Land die Zuteilung von Impfterminen für alle Menschen mit früheren Krankheiten ab der dritten Priorität (danach) eröffnen § 4 der Bundeskorona-Impfverordnung). Dies schließt zahlreiche Menschen mit bereits bestehenden Erkrankungen wie behandlungsfreiem Krebs, HIV, rheumatischen Erkrankungen und Autoimmunerkrankungen, Herzerkrankungen, Asthma oder Fettleibigkeit ein. Verfahren für Zertifikate Ein ärztliches Attest ist nur für die Impfung im Impfzentrum erforderlich. Fragen … (Symbolbild/NAG)

Ab dem 3. Mai wird das Land die Zuteilung von Impfterminen für alle Menschen mit früheren Krankheiten ab der dritten Priorität eröffnen. Für die Impfung im Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung als Impfbescheinigung erforderlich.

Ab dem kommenden Montag, dem 3. Mai, wird das Land die Zuteilung von Impfterminen für alle Menschen mit früheren Krankheiten ab der dritten Priorität (danach) eröffnen § 4 der Bundeskorona-Impfverordnung). Dies schließt zahlreiche Menschen mit bereits bestehenden Erkrankungen wie behandlungsfreiem Krebs, HIV, rheumatischen Erkrankungen und Autoimmunerkrankungen, Herzerkrankungen, Asthma oder Fettleibigkeit ein.

Verfahren für Zertifikate

Ein ärztliches Attest ist nur für die Impfung im Impfzentrum erforderlich. Fragen Sie in diesem Zusammenhang das Ministerium und Verband der gesetzlichen Krankenversicherungsärzte Baden-Württemberg (KVBW) deshalb, Erst dann, um eine Bescheinigung der behandelnden Arztpraxis anzufordern, sobald ein Impftermin im Impfzentrum vereinbart wurdevorzugsweise nur wenige Tage vor dem vereinbarten Termin. Die Praxis der Allgemeinmediziner ist derzeit aufgrund der Koronaimpfungen und der verstärkten diesbezüglichen Anfragen sehr beschäftigt. Wenn Sie nach der Buchung des Termins nach dem Zertifikat fragen, können Sie die in den Praxen zu erledigenden Arbeiten besser verteilen und sicherstellen, dass die Praxen erreicht werden können. Zuvor kranke Menschen, die ohnehin von einem Allgemeinarzt oder Facharzt geimpft werden möchten, benötigen kein Zertifikat. Die Daten zu Ihrer Krankheit sind in der Praxis verfügbar, sodass Sie keine eigenen Nachweise erbringen müssen. Die Praxen werden die betreffenden Patienten je nach Kapazität selbst kontaktieren.

„Wir Ab nächsten Montag sind Impftermine auch für Personen mit bereits bestehenden Erkrankungen wie Asthma oder HIV möglich. Der Impfstoff ist jedoch immer noch begrenzt und die Berechtigten werden nur schrittweise ernannt „, sagte der Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch, 28. April, in Stuttgart. Mit dem weiteren Eröffnungsschritt werden schätzungsweise 1,5 Millionen weitere Menschen für die Impfung in Frage kommen. Dementsprechend ist ab Montag wieder eine große Nachfrage nach der zentralen Terminvergabe zu erwarten. Die Praxen erwarten auch deutlich mehr Anfragen und bitten ihre Patienten um Geduld.

„Die Allgemeinmediziner und Spezialisten kennen ihre Patienten und wissen, welche der Patienten am dringendsten geimpft werden müssen. Die Öffnung der Impfpriorisierung bedeutet jedoch nicht, dass mehr Impfstoffe und mehr Termine verfügbar sind. Wir bitten daher alle um Geduld: Ihr Hausarzt oder Ihre Facharztpraxis wird sich von selbst an Sie wenden, wenn er Ihnen ein Impfangebot unterbreiten kann “, so die Vorstandsmitglieder der Vereinigung der gesetzlichen Krankenversicherungsärzte, Dr. Metke und Fechner.

Pressemitteilung vom 27. April 2021: Impftermine für mehr Personen ab der dritten Priorität sind möglich

Informationen zur Koronaimpfung: Standorte der Impfzentren und Antworten auf häufig gestellte Fragen

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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