Fazit nach Kontrollen der Schnelltestzentren weitgehend zufriedenstellend
Das Land hat DEKRA beauftragt, stichprobenartige und unangekündigte Kontrollen der Schnelltestzentren im Land durchzuführen. Die Ergebnisse der Kontrollen sind weitgehend zufriedenstellend. Bei der Durchführung der Tests gab es keine nennenswerten Mängel. Die Abfallentsorgung in den Testzentren hingegen könnte verbessert werden.
Nachdem vor einigen Wochen bundesweit Mängel in der Qualität der Schnelltestzentren bekannt wurden, die Landesregierung Baden-Württemberg hat verschärfte Kontrollen eingeleitet und einen externen Dienstleister zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden mit der DEKRA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Die Kontrollen waren zufällig und unangekündigt. Sie erstreckten sich bundesweit auf alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. In Baden-Württemberg wurden insgesamt 82 Teststandorte überprüft. Die Schwerpunkte der Rezensionen waren:
- Anforderungen an Räumlichkeiten, Infrastruktur und Personal
- Anforderungen an Probenahme, Prüfung und Bewertung
- Hygiene
- Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und Überprüfung der Verfahren
Meist zufriedenstellende Ergebnisse
Die Kontrollen ergaben folgende Ergebnisse:
- An 80 von 82 Teststandorten war die Größe der Räume dem zu erwartenden Testvolumen entsprechend ausgelegt und die Streckenführung zeigte eine klare Trennung von zu testenden Personen und Passanten.
- Von 79 der 82 Teststandorte wurden barrierefreie oder schwer zugängliche Räume zur Verfügung gestellt. An 81 der 82 getesteten Teststandorte wurde eine regelmäßige Belüftung und ein vom Testbereich getrennter Wartebereich implementiert. An allen Teststandorten konnten die Wartenden einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten. 79 der 82 Teststandorte verfügten über eine ausreichend dimensionierte Arbeitsfläche zur Durchführung der Tests. An 80 der 82 Teststandorte wurden die Testteilnehmer über die Durchführung und das Ergebnis des Tests beraten und informiert.
- Alle Teststandorte meldeten positive Ergebnisse an das zuständige Gesundheitsamt und 81 von 82 Teststandorten machten auch Angaben zur notwendigen Trennungspflicht im Falle eines positiven Ergebnisses. Allerdings konnten nur 58 der 82 Teststellen auf eine Möglichkeit der PCR-Bestätigung des Tests hinweisen, entweder durch eigene Kapazitäten oder durch den Verweis auf eine kooperierende Arztpraxis.
- Die Aufbewahrungsfristen der Daten zur Prüfung der Rechnungslegung wurden von 74 der 82 Standorte eingehalten und ein Beschwerdemanagement in 64 der 82 Prüfstandorte implementiert.
- An allen Prüfstellen wurde die Probenahme entsprechend den Herstellerangaben für die verwendeten Prüfungen korrekt durchgeführt und wird ausschließlich vom Personal der Prüfstelle durchgeführt. An 80 der 82 getesteten Teststandorte wurde beim Ausbau die richtige Schutzausrüstung getragen. Im Bereich Abfallentsorgung wurden Mängel festgestellt, da diese nur an 63 der 82 Teststandorte korrekt durchgeführt wurde. Die Identitätsprüfung der zu testenden Personen wurde von 79 der 82 Teststellen korrekt durchgeführt.
Zusammenfassung:
Die Mängel wurden vor Ort besprochen und entsprechend beraten. Insgesamt sind die Ergebnisse überwiegend zufriedenstellend. Insbesondere im Bereich Durchführung der Tests, Abstandhalten und Meldung positiver Ergebnisse wurden keine nennenswerten Mängel festgestellt. Letztlich sind es diese Bereiche, die für den Sinn und Zweck der Tests aus infektiöser Sicht wesentlich sind.
Referat Soziales, Gesundheit und Integration: Informationen zur Testung auf das Coronavirus
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