Frankreich wird als Gebiet mit hoher Inzidenz eingestuft

Die Bundesregierung hat Frankreich als Gebiet mit hoher Inzidenz eingestuft. Ab Sonntag, dem 28. März, gelten strengere Einreisebestimmungen für alle Personen, die in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in Frankreich waren. Die Bundesregierung hat Frankreich heute als Gebiet mit hoher Inzidenz eingestuft. Ab Sonntag, dem 28. März, Mitternacht, gelten strengere Einreisebestimmungen für alle Personen, die in den letzten 10 Tagen vor ihrer Einreise nach Frankreich in Frankreich waren. Ab Sonntag gilt aufgrund der Bundesvorschriften bereits bei der Einreise eine obligatorische Prüf- und Verifizierungspflicht. Außerdem müssen Sie sich vor der Einreise digital registrieren. Umfangreiche Ausnahmen von Quarantäneverpflichtungen Um ein …
Die Bundesregierung hat Frankreich als Gebiet mit hoher Inzidenz eingestuft. Ab Sonntag, dem 28. März, gelten strengere Einreisebestimmungen für alle Personen, die in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in Frankreich waren. Die Bundesregierung hat Frankreich heute als Gebiet mit hoher Inzidenz eingestuft. Ab Sonntag, dem 28. März, Mitternacht, gelten strengere Einreisebestimmungen für alle Personen, die in den letzten 10 Tagen vor ihrer Einreise nach Frankreich in Frankreich waren. Ab Sonntag gilt aufgrund der Bundesvorschriften bereits bei der Einreise eine obligatorische Prüf- und Verifizierungspflicht. Außerdem müssen Sie sich vor der Einreise digital registrieren. Umfangreiche Ausnahmen von Quarantäneverpflichtungen Um ein … (Symbolbild/NAG)

Die Bundesregierung hat Frankreich als Gebiet mit hoher Inzidenz eingestuft. Ab Sonntag, dem 28. März, gelten strengere Einreisebestimmungen für alle Personen, die in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in Frankreich waren.

Die Bundesregierung hat Frankreich heute als Gebiet mit hoher Inzidenz eingestuft. Ab Sonntag, dem 28. März, Mitternacht, gelten strengere Einreisebestimmungen für alle Personen, die in den letzten 10 Tagen vor ihrer Einreise nach Frankreich in Frankreich waren.

Ab Sonntag gilt aufgrund der Bundesvorschriften bereits bei der Einreise eine obligatorische Prüf- und Verifizierungspflicht. Außerdem müssen Sie sich vor der Einreise digital registrieren.

Umfangreiche Ausnahmen von Quarantäneverpflichtungen

Um ein unkompliziertes Verfahren zu ermöglichen und dem gemeinsamen grenzüberschreitenden Lebensraum gerecht zu werden, hat das Land Baden-Württemberg zusätzliche Ausnahmen von der Verpflichtung zur Prüfung und Vorlage von Beweismitteln geschaffen, von denen grenzüberschreitende Pendler und grenzüberschreitende Pendler insbesondere profitieren. Hier reichen zwei negative Tests pro Woche aus, und der Test kann auch unmittelbar nach dem Eintritt durchgeführt werden. Schnelle Antigentests können in Baden-Württemberg kostenlos durchgeführt werden. Tägliche grenzüberschreitende Pendler sind ebenfalls von der Registrierungspflicht befreit.

Baden-Württemberg hatte die Quarantänevorschriften bereits frühzeitig angepasst, falls ein Staat als Gebiet mit hoher Inzidenz eingestuft wurde. In Baden-Württemberg gelten die gleichen Ausnahmeregeln, die bereits in Kraft waren, als es als normaler Risikobereich eingestuft wurde. Wenn jedoch eine Quarantänepflicht besteht, sollte beachtet werden, dass Sie in diesem Fall 10 Tage lang in häusliche Isolation gehen müssen, was durch einen negativen Test nicht verkürzt werden kann.

Kostenloses Testangebot für grenzüberschreitende Pendler

„Sofern der Infektionsschutz dies zulässt, hat Baden-Württemberg bei der Einreise aus einem Gebiet mit hoher Inzidenz umfangreiche Ausnahmen von der Quarantäneanforderung geschaffen. Darüber hinaus haben wir es den Menschen erleichtert, Tests durchzuführen, insbesondere für Pendler und Schulkinder und wann Besuche bei nahen Verwandten, um dem gemeinsamen grenzüberschreitenden Lebensraum und der Mobilität dieser Menschen gerecht zu werden „, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag (26. März). in Stuttgart. „Insbesondere das breite Angebot an kostenlosen Tests in Baden-Württemberg ist ein wichtiger Bestandteil für einen reibungslosen Ablauf der Grenzübergänge.“

Folgendes gilt im Detail:

  • Es gibt einen Imperativ Verpflichtung zum Testen und Nachweisen. Gemäß der Bundesverordnung über die Einreise von Coronaviren müssen alle Personen, die aus Gebieten mit hoher Inzidenz einreisen, bereits bei der Einreise einen negativen Koronatest nachweisen, einschließlich eines Abstrichs nicht älter als 48 Stunden ist. Ein Antigen-Schnelltest ist als Beweis ausreichend. Laut Bundesgesetz sind nur diejenigen von der Verpflichtung zur Prüfung und Vorlage von Beweismitteln befreit, die aus beruflichen Gründen Personen, Güter oder Güter grenzüberschreitend transportieren.
  • Es besteht auch eine Verpflichtung dazu digitale Eintragsregistrierung. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind nur diejenigen, die im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in Frankreich unterwegs sind oder bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreisen. Dies bedeutet, dass tägliche grenzüberschreitende Pendler auch von der Verpflichtung zur digitalen Registrierung befreit sind.
  • Auf der Quarantäneverpflichtungen Die Klassifizierung hat keine Auswirkung. Hier in Baden-Württemberg gelten noch die gleichen Ausnahmeregeln, die zuvor als normales Risikogebiet eingestuft wurden. Wenn jedoch eine Quarantäneanforderung besteht, müssen diejenigen eintreten 10 Tage häusliche Trennung gehen. EIN Verkürzung Die Quarantäne (sogenannte kostenlose Tests) erfolgt beim Betreten aus Gebieten mit hoher Inzidenz nicht möglich.
  • In Baden-Württemberg gab es allgemeine Dekrete der Bezirke Ausnahmen für grenzüberschreitende Pendler und grenzüberschreitende Pendler (Beruf, Ausbildung, Studium) sowie für den Besuch von nahen Verwandten. Für diese Personengruppen besteht eine Ausnahme von der Verpflichtung, zu prüfen und Nachweise zu erbringen, soweit in diesen Einzelfällen Nachweise erbracht werden Zwei negative Tests pro Kalenderwoche sind ausreichend ist. Darüber hinaus kann der Test auch sofort nach der Einreise durchgeführt werden. Diese Menschen profitieren auch von einem kostenloses Testangebot für Antigen-Tests, da sie Bürger-Tests nutzen können. Pendler können den Test in allgemeinen und koronafokussierten Praktiken durchführen lassen. Apotheken bieten diese Tests ebenfalls an. Darüber hinaus können kommunale Testzentren besichtigt werden. Ein spezielles Zertifikat muss nicht vorgelegt werden, um das Testangebot nutzen zu können.

Alle Informationen zur Pflichtprüfung bei der Einreise nach Baden-Württemberg finden Sie unter Fragen und Antworten zu den Vorschriften für die obligatorische Prüfung von SARS-CoV-2 für Personen, die nach Baden-Württemberg einreisen

Die Informationen sind dort auch in Französisch und Englisch verfügbar.

Das französische Departement Mosel ist seit dem 2. März 2021 als Virusvariantengebiet eingestuft. Die Einstufung Frankreichs als Gebiet mit hoher Inzidenz ändert daran nichts. Für alle Personen, die in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in die Moselabteilung waren, gelten weiterhin die strengeren Test- und Quarantäneanforderungen.

Die Infektionssituation ist immer noch sehr angespannt, insbesondere vor dem Hintergrund von Virusmutationen. Es wird daher dringend empfohlen, nicht unnötig zu reisen.

Pressemitteilung in Englisch und Französisch

Pressemitteilung vom 26. März 2021 DE: Frankreich als Gebiet mit hoher Inzidenz eingestuft (PDF)

Pressemitteilung vom 26. März 2021 FR: La France classée comme zone à forte Inzidenz (PDF)

Weitere Informationen:

Robert Koch-Institut: Aktuelle Informationen zur Klassifizierung von Risikobereichen, Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten

Robert-Koch-Institut: Informationen zur Anerkennung diagnostischer Tests für SARS-CoV-2 bei der Einreise aus einem Risikobereich nach Deutschland

Fragen und Antworten zur Einreisequarantäne der Corona-Verordnung

Informationen zum kostenlosen Testangebot für grenzüberschreitende Pendler

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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