Land finanziert sechs weitere nicht-investive Stadtentwicklungsprojekte

Die nicht-investive Förderung der Stadtentwicklung soll das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Generationen und Kulturen stärken, ehrenamtliches Engagement mobilisieren und lebendige Nachbarschaften schaffen. In einer zweiten Tranche erhalten sechs weitere Projekte insgesamt 250.000 Euro.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnungsbau fördert sechs weitere nicht-investive Stadtentwicklungsprojekte in Heilbronn, Karlsruhe, Schwäbisch Gmünd und Stuttgart mit rund 250.000 Euro. Es ist der zweite Teil des Programms in diesem Jahr.

„Das soziale Miteinander in den Stadtteil- und Ortszentren wird immer wichtiger. Die Kommunen haben dies erkannt und engagieren sich verstärkt in diesem Bereich. Oft fehlt es beispielsweise in diesen Quartieren an einer „Pflegeperson“. Die Kommunen setzen daher vermehrt Bezirksleiter für diese Aufgabe ein oder richten einen Dispositionsfonds ein. Das leistet einen wichtigen Beitrag zur Identifikation der Menschen mit ihrer Nachbarschaft“, so Bauministerin Nicole Razavi. Auf diese Weise würden die baulichen Maßnahmen in Sanierungsgebieten optimal ergänzt und ein Beitrag zum nachhaltigen Erfolg der Stadterneuerung geleistet.

Lebendige Nachbarschaften gestalten

Die nicht investitionsgebundene Förderung für die Stadtentwicklung soll das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Generationen und Kulturen stärken, ehrenamtliches Engagement mobilisieren, lebendige Quartiere gestalten und damit die Bemühungen und Erfolge der investiven Stadtentwicklungsförderung unterstützen und festigen. Die Mittel werden für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren bewilligt. Damit haben die Kommunen und die beteiligten Initiativen Planungssicherheit.

Gefördert werden Projekte in formal definierten Stadterneuerungsgebieten. Diese Projekte tragen insbesondere zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen bei Integration von Migranten, für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, für die Teilhabe älterer Menschen am Leben im Quartier und für eine bedarfsgerechte Nahversorgung. Möglich sind auch Modellprojekte und Aktionsstrategien, die mit Blick auf die Lage in den Stadtteilen und Innenstädten einen besonderen Fokus auf Dienstleistungen der Daseinsvorsorge und positive Impulse legen.

Entsorgungsfonds ermöglicht Bewohnern Mitbestimmung

Die Städte und Gemeinden können die Mittel zur Deckung der Personal- und Sachkosten eines Quartiersmanagements oder für einen Dispositionsfonds verwenden, bei dem die Bewohner selbst über die Verwendung entscheiden. Die Kommunen tragen in der Regel 40 Prozent der Kosten.

„Die jetzt berücksichtigten Kommunen haben ihren Fokus auf den Einsatz eines Entsorgungsfonds gelegt, mit dem ein entscheidender Beitrag zur Stärkung der gesellschaftliches Engagement ist fertig. Durch die Einrichtung eines Entsorgungsfonds können Projekte für mehr Partizipation und Bürgerbeteiligung durchgeführt und finanziert werden. Über die Verwendung der Mittel entscheidet ein von der Kommune eingesetztes lokales Gremium“, erklärte die Ministerin.

In diesem Programmjahr stehen noch Stipendien für weitere Projekte zur Verfügung. Interessierte Kommunen können Anträge beim Regionalräte Einreichen.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnungswesen: Programm zur nicht-investiven Stadtentwicklungsförderung

Ministerium für staatliche Entwicklung und Wohnungswesen: Stadtentwicklungsförderung

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Inspiriert von Landesregierung BW