Landesjugendkuratorium neu gegründet

Das Landesjugendkuratorium Baden-Württemberg wurde für diese Legislaturperiode neu organisiert. Vorrangige Ziele des Ausschusses sind die Überarbeitung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Baden-Württemberg und die Schaffung nachhaltiger Strukturen für mehr Jugendbeteiligung.
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat die Mitglieder des Landesjugendkuratoriums Baden-Württemberg für diese Legislaturperiode neu berufen. Anlässlich der konstituierenden Sitzung gratulierte er der wiedergewählten Vorsitzenden Kerstin Sommer Landesjugendring Baden-Württemberg und ihr Stellvertreter Benjamin Lachat aus Städtetag Baden-Württemberg. Vorrangige Ziele des Gremiums in dieser Legislaturperiode sind die Überarbeitung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Baden-Württemberg und die Schaffung nachhaltiger Strukturen für mehr Jugendbeteiligung.
„Der Landesjugendvorstand ist ein Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern der zentralen Jugendorganisationen und -verbände Baden-Württembergs. Die Landesregierung hat für die Modernisierung des Kinder- und Jugendhilferechts ein hervorragendes, sehr kompetentes Beratungsgremium an ihrer Seite“, sagte der Minister am Montag, 11. Juli 2022. Er betonte: „Jugendbeteiligung ist das Herzstück zeitgemäßer Jugendpolitik.“
Als weitere und derzeit besonders relevante Aspekte will das Landesjugendamt die Abmilderung der Corona-Folgen für Kinder und Jugendliche, den gesetzlichen Anspruch von Kindern auf Ganztagsbetreuung ab 2026, Kinder- und Familienarmut sowie die angespannte Fachkräftesituation ansprechen Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe.
beim Landesjugendamt
Gemäß § 15 des Jugendbildungsgesetzes wird im Land Baden-Württemberg ein Landesjugendkuratorium gebildet. Seine Aufgabe ist es, die Landesregierung in Fragen der außerschulischen Jugendbildung und der Kinder- und Jugendhilfe zu beraten. Auf diese Weise fördert sie ihre Weiterentwicklung und Zusammenarbeit untereinander. Die Landesregierung hört den Ausschuss zu Fragen der Anerkennung von Trägern nach dem Jugendbildungsgesetz an.
Dem Landesjugendkuratorium gehören die Spitzenverbände der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit, die kommunalen Landesverbände, die Landesjugendamt (KVJS), andere im Kinder- und Jugendbereich tätige Organisationen sowie in der außerschulischen Jugendbildung erfahrene Persönlichkeiten. Das Sozialministerium wählt im Einvernehmen mit den anderen zuständigen Ministerien die in der außerschulischen Jugendbildung erfahrenen Spitzenverbände, Organisationen und Persönlichkeiten aus, die im Landesjugendvorstand vertreten sind.
Die Geschäftsstelle des Landesjugendkuratoriums ist beim Sozialministerium angesiedelt (landesjugendkuratorium-bw@sm.bwl.de).
Inspiriert von Landesregierung BW
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