Schutz von Flüchtlingsfrauen und -kindern vor sexueller Gewalt

300.000 Euro stellt das Land für mobile Teams der Fachberatungsstellen bereit, um aus der Ukraine geflüchtete Frauen und Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen. Die Teams werden unter anderem an Bahnhöfen und Erstaufnahmeeinrichtungen eingesetzt.

Um zu verhindern, dass aus der Ukraine geflüchtete Frauen und Kinder Opfer sexueller Übergriffe, Ausbeutung oder gar Menschenhandels werden, sollen in Baden-Württemberg verstärkt mobile Beratungsteams eingesetzt werden. Dafür stellt das Land mit einem Förderprogramm kurzfristig rund 300.000 Euro bereit spezialisierte Beratungsstellen bis zur Entsorgung.

„Leider ist es die bittere Realität, dass manche die Unsicherheit ankommender Frauen und ihrer Kinder schamlos ausnutzen“, sagte die Staatssekretärin Dr. Ute Leidig. „Wir müssen daher alles dafür tun, dass keine Frau und kein Kind nach der Flucht Opfer sexueller Gewalt und Übergriffe wird. Aus diesem Grund reagieren wir schnell und bauen das Leistungsangebot der Fachberatungsstellen noch einmal deutlich aus. Mobile Teams sollen unter anderem an Bahnhöfen, in Erstaufnahmeeinrichtungen oder anderen Unterkünften für Flüchtlinge eingesetzt werden.“

Förderung mobiler Teams aus den Fachberatungsstellen

Auf die neuen Herausforderungen und den gestiegenen Beratungs- und Informationsbedarf reagiert das Land mit dem vom Landeskabinett beschlossenen Förderprogramm „Mobile Teams – Flüchtlingsfrauen“. Unter anderem werden mobile Teams der Fachberatungsstellen unterstützt, die flexibel und schnell reagieren können. Die Beratung von geflüchteten Frauen soll durch bereits etablierte Strukturen sowie hauptamtliche und ehrenamtliche MitarbeiterInnen in den Frauenhäusern abgedeckt werden. Ziel ist es, die ambulante Versorgung von geflüchteten und von Gewalt betroffenen Frauen, Mädchen und Jungen in Baden-Württemberg deutlich zu verbessern.

Anträge können vom 1. bis 15. April 2022 eingereicht werden, sodass die jeweiligen Projekte bereits zum 1. Mai 2022 starten können.

Sozialministerium: Bewerbungsunterlagen (erhältlich ab 1. April 2022)

Hilfe- und Unterstützungssystem in Baden-Württemberg

Um den Schutz von gewaltbedrohten und -betroffenen Frauen zu verbessern und aufgrund des steigenden Bedarfs fördert das Land seit langem das Frauenhilfe- und Unterstützungssystem in Baden-Württemberg. Das Budget für Gewalt gegen Frauen hat sich seit 2017 mehr als versechsfacht.

Baden-Württemberg verfügt daher über ein breites Netz von 43 Frauen- und Kinderhäusern sowie 164 Fachberatungsstellen für häusliche oder sexuelle Gewalt oder gegen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und für Menschen in der Prostitution. Diese finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales und Integration Übersicht aller Anlaufstellen. Anfragen zu Frauenhäusern können Betroffene direkt an die regional verteilten und anonymen Frauen- und Kinderhäuser richten.

Helpline „Gewalt gegen Frauen“

Das auch Helpline „Gewalt gegen Frauen“ ist unter 08000 116 016 rund um die Uhr und in 17 Sprachen erreichbar, um Betroffene anonym und kostenlos zu beraten. Auch Gebärdensprachdolmetschen ist problemlos möglich. Die Beratung erfolgt per Telefon, E-Mail oder Chat. Das Hilfetelefon hat einen Überblick über alle Frauen- und Kinderhäuser und Beratungsstellen in Baden-Württemberg und kann Ihnen helfen, ein passendes Angebot zu finden. An die Helpline können sich Betroffene sowie Experten oder Personen wenden, die selbst nicht direkt betroffen sind, aber Unterstützung oder Hilfe zum Thema benötigen.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Hilfs- und Schutzangebote für von Gewalt betroffene Frauen

Informationen über den Ukrainekrieg

Inspiriert von Landesregierung BW