Themenparks können ab 8. Juni landesweit öffnen

Angesichts sinkender Vorfälle und aufgrund des erfolgreich umgesetzten Modellprojekts im Europa-Park können ab Dienstag, 8. Juni 2021, alle Freizeitparks in Baden-Württemberg wieder öffnen. Zulassungsvoraussetzung ist die Vorlage eines Impf-, Genesungs- oder Prüfzeugnisses. Ab Dienstag, 08.06.2021, vor dem Hintergrund sinkender Vorfälle und aufgrund der erfolgreich durchgeführten Modellprojekt im Europa-Park in Baden-Württemberg öffnen wieder alle Freizeitparks. Einreisevoraussetzungen sind wie beim entsprechenden Modellprojekt die Vorlage eines Impf-, Rekonvaleszenz- oder Testnachweises, der nicht älter als 24 Stunden ist. „Wir freuen uns, dass das Modellprojekt erfolgreich war und wir nun der gesamten Branche eine Öffnung ermöglichen können“, sagte der Chef des Gesundheitsministeriums, Dr. Uwe Lahl. …
Angesichts sinkender Vorfälle und aufgrund des erfolgreich umgesetzten Modellprojekts im Europa-Park können ab Dienstag, 8. Juni 2021, alle Freizeitparks in Baden-Württemberg wieder öffnen. Zulassungsvoraussetzung ist die Vorlage eines Impf-, Genesungs- oder Prüfzeugnisses. Ab Dienstag, 08.06.2021, vor dem Hintergrund sinkender Vorfälle und aufgrund der erfolgreich durchgeführten Modellprojekt im Europa-Park in Baden-Württemberg öffnen wieder alle Freizeitparks. Einreisevoraussetzungen sind wie beim entsprechenden Modellprojekt die Vorlage eines Impf-, Rekonvaleszenz- oder Testnachweises, der nicht älter als 24 Stunden ist. „Wir freuen uns, dass das Modellprojekt erfolgreich war und wir nun der gesamten Branche eine Öffnung ermöglichen können“, sagte der Chef des Gesundheitsministeriums, Dr. Uwe Lahl. … (Symbolbild/NAG)

Angesichts sinkender Vorfälle und aufgrund des erfolgreich umgesetzten Modellprojekts im Europa-Park können ab Dienstag, 8. Juni 2021, alle Freizeitparks in Baden-Württemberg wieder öffnen. Zulassungsvoraussetzung ist die Vorlage eines Impf-, Genesungs- oder Prüfzeugnisses.

Ab Dienstag, 08.06.2021, vor dem Hintergrund sinkender Vorfälle und aufgrund der erfolgreich durchgeführten Modellprojekt im Europa-Park in Baden-Württemberg öffnen wieder alle Freizeitparks. Einreisevoraussetzungen sind wie beim entsprechenden Modellprojekt die Vorlage eines Impf-, Rekonvaleszenz- oder Testnachweises, der nicht älter als 24 Stunden ist.

„Wir freuen uns, dass das Modellprojekt erfolgreich war und wir nun der gesamten Branche eine Öffnung ermöglichen können“, sagte der Chef des Gesundheitsministeriums, Dr. Uwe Lahl. „Es stimmt auch, dass alle Menschen aufgefordert werden, die Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten.“ Nennenswerte Infektionsereignisse im Zusammenhang mit dem Modellprojekt im Europa-Park sind dem Ministerium noch nicht bekannt geworden.

Mögliche Schwachstellen identifiziert

Im Zeitraum des Modellprojekts wurden mehr als 1.000 Besucher befragt; eine weitere Befragung ist im Rahmen der engen wissenschaftlichen Begleitung des Projekts nach dem Besuch geplant.
„Das Modellprojekt hat gezeigt, dass die Öffnung von Freizeitparks mit Abstands- und Hygienekonzepten gut funktioniert. Gleichzeitig konnten mögliche Schwachstellen identifiziert werden“, so Dr. Lahl. Insbesondere die Wartezeiten an den Hauptattraktionen und der damit verbundene Andrang sind eine große Herausforderung. Zudem kommt der Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitung zu dem Ergebnis, dass auf die Flächendesinfektion der Fahrgeschäfte verzichtet werden kann, wenn diese kürzere Wartezeiten ermöglicht und das Angebot an eigenständigen Desinfektionsmöglichkeiten für Besucher insgesamt erhöht. Der Europa-Park hat bereits Maßnahmen ergriffen, um hier Abhilfe zu schaffen. Es wurden weitere Hygieneangebote zur Verfügung gestellt und an kritischen Stellen verstärkt Sicherheitspersonal eingesetzt. Am Ende konnte eine bessere Kontrolle der Besucherströme erreicht werden.

„Die Betreiber von Freizeitparks sind nun aufgefordert, sich die Ergebnisse des Modellprojekts genau anzuschauen und in ihre individuellen Hygiene- und Schutzkonzepte einzubeziehen“, so Abteilungsleiter Dr. Lahl.

Freizeitparks in Stadt- und Landkreisen, die seit fünf Tagen eine Inzidenz von 35 unterschritten haben, können nun auf Basis der Corona-Verordnung des Landes ungeachtet der heutigen Entscheidung des Gesundheitsministeriums in Bezug auf Themenparks geöffnet.

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