Rettungssanitäter im Streit mit Landratsamt: Zwangsgelder drohen!
Marec-Leon Hasenbeck, ein Rettungssanitäter und Geschäftsführer der Firma Medizin und Brandschutz, sieht sich mit einem Zwangsgeld des Landratsamts Sigmaringen konfrontiert. Der Grund: Er soll nicht alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben, was zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen ihm und der Behörde führt.
Die Situation hat sich weiter zugespitzt, nachdem Hasenbeck im Juli 2023 den Standort seiner Rettungswache verlagert hat. Dieser Umzug vom Standort Akutklinik zur Neidleinstraße im Industriegebiet Hochberger Straße war ein weiterer Schritt in einem bereits beschwerlichen Prozess, der auch die Kontrolle über seine Krankentransporte betrifft.
Kampf um Zulassungen und Dokumente
Nachdem er die erforderlichen Unterlagen für den Umzug eingereicht hatte und schließlich eine aktualisierte Genehmigungsurkunde erhielt, wurde Hasenbeck dennoch mit Zwangsgeldern von bis zu 4400 Euro pro Fall belastet. Diese Gebühren wurden am 5. und 10. September von seinem Konto abgebucht.
Sebastian Korinth, Pressesprecher des Landratsamtes, stellte klar, dass die Gelder wegen nicht vorgelegter Dokumente erhoben wurden, die mit zwei separaten Bescheiden festgesetzt wurden. Trotz einreichung zahlreicher Unterlagen, darunter Dienstpläne und Qualifikationsnachweise seiner Mitarbeiter, sieht Hasenbeck sich ungerecht behandelt, da er der Meinung ist, alle erforderlichen Papiere eingereicht zu haben.
Die Fachstelle für Bürgerservice und Justiz weist die Vorwürfe von Hasenbeck zurück und verweist darauf, dass bestimmte Gruppen wie seine Helfer-vor-Ort-Gruppe nicht mit Blaulicht-Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Das macht deutlich, dass der Konflikt nicht nur um Verwaltungsanliegen, sondern auch um den Zugang zu staatlicher Anerkennung im Rettungsdienst geht.
Zukunft ungewiss
Die Möglichkeit weiterer Zwangsgelder schwebt über Hasenbeck wie ein Damoklesschwert, falls er die offenbar fehlenden Dokumente nicht vorlegt. Diese könnten laut Behörde sogar das doppelte der bereits verhängten Beträge betragen. Hasenbeck hat bislang nicht die Absicht, aufzugeben. Stattdessen hat er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Justiziar der Behörde eingereicht, die jedoch abgelehnt wurde.
Die Situation sorgt für steigende Spannungen und ist ein Beispiel dafür, wie komplex der Umgang mit den behördlichen Anforderungen im Rettungswesen sein kann. Hasenbeck bleibt jedoch eisern und setzt seinen Kampf fort, um die benötigten Genehmigungen und Anerkennungen zu erhalten, die für seine Arbeit entscheidend sind. Für weitere Informationen zu diesem Thema siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.schwaebische.de.