Bonner Landgericht: Seriendieb verhandelt wegen gefährlichem Diebstahl

Prozess: Ladendieb soll Polizisten mit Golfschläger bedroht haben

Ein mutmaßlicher Seriendieb steht seit Montag vor der 10. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts, nachdem ein Amtsgericht seinen Fall an die höhere Instanz verwiesen hat. Dies ist ein ungewöhnlicher Schritt, da die meisten Ladendiebstähle in der Regel schnell vor einem Amtsgericht behandelt werden. Der Angeklagte, ein 37-jähriger Mann polnischer Herkunft, sieht sich ernsthaften Vorwürfen gegenüber, die unter anderem den Einsatz von gefährlichen Werkzeugen umfassen.

Im Zuge seiner Taten soll er in zwei einzelnen Vorfällen sowohl eine Rasierklinge als auch einen Golfschläger eingesetzt haben. Diese Handlungen qualifizieren sich nicht nur als Ladendiebstahl, sondern werden als schwerer räuberischer Diebstahl eingestuft, was eine Mindeststrafe von drei Jahren Haft zur Folge hat. Der Angeklagte gab zu, die Taten begangen zu haben, und bestätigte, dass seine Delikte aus einer stark ausgeprägten Alkoholsucht resultierten.

Detailierte Schilderung der Vorfälle

Am 21. Juni 2024, so der Vorwurf, hat der Verdächtige in einem Supermarkt in Niederkassel zwei Flaschen Whiskey im Wert von 19 Euro entwendet. Nach dem Auslösen des Alarms wurde er von vier Zeugen aufgehalten, wobei er zunächst Widerstand leistete und eine Rasierklinge als Drohung gegen die Anwesenden nutzte. Die Situation eskalierte, bis er das Werkzeug fallen ließ und festgehalten werden konnte.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich am 22. Oktober 2024 in einer Kneipe in Beuel. Hier wird berichtet, dass der Angeklagte mit einem Golfschläger in die Bar gelangte und Alkohol im Wert von 51 Euro entwendete. Als er von einem Zeugen verfolgt wurde und die Stadtbahn betreten wollte, soll er sowohl diesen als auch zwei herbeigerufene Polizisten mit dem Schläger bedroht haben. Erst nachdem die Beamten ihre Dienstwaffen zogen, ließ er das Werkzeug los.

Weitere Diebstähle und aktuelle Situation

Der Angeklagte hat zudem weitere sieben Diebstähle gestanden. Zu den gestohlenen Gegenständen zählen unter anderem mehrere Jacken und Werkzeuge, die auf Baustellen sowie in Supermärkten entwendet wurden. Die Entwendungen gehen auf seine Alkoholsucht zurück; er gab an, die gestohlenen Alkoholika konsumieren zu müssen.

Aktuell befindet sich der Mann in Untersuchungshaft und berichtet, dass er in dieser Zeit abstinent geworden sei. Der Prozess soll bis Anfang Juni andauern, und es besteht die Möglichkeit, dass nach diesem Verfahren eine weitere Anklage vor einem Amtsgericht auf ihn wartet. Die rechtlichen Schritte werden in den kommenden Wochen weiter beobachtet werden.