EWE Tel klagt gegen Bundesnetzagentur: Konflikt um Mobilfunkzugang eskaliert

Bonn | EWE klagt gegen Handynetz-Entscheidung der Netzagentur
Bonn (dpa) – Das Telekommunikationsunternehmen EWE Tel hat rechtliche Schritte gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur eingeleitet. Die Klage wurde beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht und richtet sich gegen ein Regelwerk, das im März von der Netzbehörde veröffentlicht wurde. Das Regelwerk sieht eine Verlängerung der Frequenznutzungsrechte vor und verzichtet auf die üblicherweise durchgeführte, milliardenschwere Frequenzauktion.
Ein zentraler Bestandteil der Streitigkeiten ist der Marktzugang für Mobilfunkanbieter, die kein eigenes Netz betreiben. EWE Tel und ähnliche Unternehmen, die als virtuelle Netzbetreiber fungieren, mieten sich Kapazitäten bei den etablierten Anbietern. Diese Praxis ist für EWE Tel problematisch, da das neue Regelwerk keine verbindlichen Verpflichtungen für die Netzbetreiber vorsieht, was die Vermietung ihrer Infrastruktur betrifft. EWE Tel fordert stattdessen eine klare gesetzliche Regelung, die die Netzbetreiber zur Miete ihrer Netze verpflichtet.
Die Netzagentur hingegen verfolgt eine andere Strategie und hat ein „Verhandlungsgebot“ eingeführt. Dieses sieht vor, dass Netzbetreiber über die Mitnutzung ihrer Infrastruktur verhandeln müssen und sich dabei an spezifische Richtlinien halten sollen. Diese Regelung wird von EWE Tel als ineffektiv kritisiert. Außerdem äußern das Bundeskartellamt und die Monopolkommission Bedenken hinsichtlich des Wettbewerbs auf dem Vorleistungsmarkt, was die Situation zusätzlich kompliziert.
Meinungen gehen weit auseinander
Die Ansichten zu diesem Thema sind stark divergierend. Während EWE Tel die Notwendigkeit einer klaren Verpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber betont, sehen die etablierten Anbieter in dem neuen Regelwerk und dem Verhandlungsgebot bereits ausreichend Regulation. In einem früheren Fall hatte EWE Tel bereits eine Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts erwirkt, die Frequenzauflagen von 2019 betreffend. Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen ist es ungewiss, wie das Verwaltungsgericht Köln entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf die Zukunft des Mobilfunkmarktes in Deutschland haben könnte. Es bleibt abzuwarten, ob die Klage von EWE Tel zu einer entscheidenden Neuordnung im Verhältnis zwischen Netzbetreibern und virtuellen Anbietern führen wird.
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