35-Jährige erleidet Atemstillstand in Polizeigewahrsam
Köln – Am Abend des 23. April 2023 kam es zu einem besorgniserregenden Vorfall im Kölner Hauptbahnhof, als eine 35-jährige Frau während ihrer Festnahme in Polizeigewahrsam einen Atemstillstand erlitt. Bei einer Personenkontrolle stellte sich heraus, dass gegen sie ein Haftbefehl vorlag, weshalb sie verhaftet und zur Dienststelle gebracht wurde.
Die Bundespolizisten reagierten umgehend und leiteten die Herz-Lungen-Wiederbelebung ein. Die schnelle Reaktion der Einsatzkräfte war entscheidend, um die Atmung der Frau wiederherzustellen. Noch bevor der Rettungsdienst eintraf, zeigte die 35-Jährige erste Anzeichen der Stabilisierung.
Nach der notärztlichen Versorgung wurde die Frau in ein Kölner Krankenhaus gebracht, wo sie eingehend untersucht wurde. Ein behandelnder Arzt teilte mit, dass es sich um einen “psychogenen Krampfanfall” gehandelt hatte und dass momentan keine Folgeschäden zu erwarten seien. Dank der schnellen und effektiven Wiederbelebungsmaßnahmen konnten schwerwiegende gesundheitliche Folgen abgewendet werden.
Dieser Vorfall wirft wichtige Fragen zu den eingesetzten Verfahren im Umgang mit psychisch belasteten Personen in Polizeigewahrsam auf. Öffentliches Interesse und Sensibilität sind angesichts der potenziellen Risiken, die solche Situationen mit sich bringen, besonders stark ausgeprägt. Die Bundespolizei hat bestätigt, dass sie die Geschehnisse gründlich untersuchen wird, um sicherzustellen, dass angemessene Protokolle befolgt werden und solche Vorfälle in Zukunft möglichst verhindert werden.