Milliardenschwerer Cum-Ex-Steuerbetrug: Achtes Urteil gefällt - Haftstrafe für Bankengründer

Die Strafverfolgung des milliardenschweren Cum-Ex-Steuerbetrugs gewinnt an Fahrt, und das Bonner Landgericht hat das achte Urteil in diesem Zusammenhang gefällt. Ein Mitgründer der Hamburger Varengold Bank wurde wegen seiner Beteiligung an betrügerischen Cum-Ex-Aktiengeschäften zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Das Gericht stellte den Schuldspruch wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung fest (Aktenzeichen 65 KLs 1/23), knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten gefordert hatte.
Der 50-jährige Angeklagte, der früher dem Vorstand der Varengold Bank und einer Investmentgesellschaft angehörte, wurde beschuldigt, von Herbst 2009 bis Ende 2011 an vier Cum-Ex-Fällen beteiligt gewesen zu sein. In diesen Fällen wurden Finanzakteure beschuldigt, rund 93 Millionen Euro erstatten oder anrechnen zu lassen, obwohl sie die Steuern nicht entrichtet hatten. Gemäß dem Urteil werden 1,5 Millionen Euro eingezogen, was dem persönlichen Profit des Angeklagten aus den Cum-Ex-Geschäften entspricht.
Dies war das achte Cum-Ex-Urteil am Bonner Landgericht. Das erste Urteil in Bezug auf Cum-Ex wurde 2020 gefällt, und 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof diese Entscheidung. Seitdem gilt Cum-Ex offiziell als Straftat und nicht nur als betrügerische Praxis. Das komplexe Geschäftsmodell, das von 2006 bis 2011 aktiv war, hat den deutschen Staat und damit die Allgemeinheit um eine zweistellige Milliardensumme geschädigt. Die Aufarbeitung und Strafverfolgung dieses Skandals dürften noch Jahre dauern.
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