Basiskonto: So sichern sich auch Obdachlose ihre finanzielle Teilhabe!

Erfahren Sie, wie das Basiskonto seit 2016 finanzielle Teilhabe für alle EU-Bürger ermöglicht und welche Rechte Sie haben.
Erfahren Sie, wie das Basiskonto seit 2016 finanzielle Teilhabe für alle EU-Bürger ermöglicht und welche Rechte Sie haben. (Symbolbild/NAG Archiv)

Deutschland - In Deutschland haben Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrem sozialen Status, Anspruch auf ein Basiskonto, das ihnen die finanzielle Teilhabe ermöglicht. Laut dem Weser-Kurier benötigt jeder eine eigene Kontoverbindung, sei es für Zahlungen oder den Erhalt von Lohn und Sozialleistungen. Besonders wichtig ist dieses Konto für Menschen, die kein reguläres Girokonto eröffnen können.

Das Basiskonto wurde durch das Zahlungskontengesetz (ZKG) im Jahr 2016 eingeführt, um allen Verbrauchern mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, einschließlich Wohnungslose und Asylsuchende, den Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen zu ermöglichen. Banken und Sparkassen sind gesetzlich verpflichtet, berechtigten Antragstellern ein Basiskonto einzurichten, wie Bafin anmerkt.

Grundlegende Funktionen und Nutzung

Ein Basiskonto bietet essentielle Dienste wie Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge, Bareinzahlungen, Auszahlungen und bargeldloses Zahlen. Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass es keinen Überziehungsrahmen gibt; Kunden können nur über Guthaben verfügen. Der Zugang zu einem Basiskonto ist nicht an einen Wohnsitz gebunden, sodass Personen ohne festen Wohnsitz, selbst wenn sie keine gültigen Aufenthaltspapiere haben, ein Konto eröffnen können.

Die Antragstellung erfolgt durch das Ausfüllen eines Formulars, das bei allen Banken und Sparkassen, mit Ausnahme von Depot- oder Förderbanken, zu erhalten ist. Um einen Antrag auf ein Basiskonto zu stellen, benötigen Antragsteller eine Kopie ihres Personalausweises, während Asylbewerber zusätzliche Nachweise wie Aufenthaltsgenehmigungen oder Duldungsbescheinigungen vorlegen müssen.

Rechte und Schutzvorschriften

Die Banken sind verpflichtet, Anträge auf Basiskonten innerhalb von zehn Geschäftstagen zu bearbeiten. Eine Ablehnung kann aus bestimmten Gründen erfolgen, etwa wenn der Antragsteller bereits ein anderes Zahlungskonto hat oder in den letzten drei Jahren strafrechtlich verurteilt wurde. Sollte eine Bank einen Antrag ablehnen, haben die betroffenen Kunden die Möglichkeit, sich an die Kundenbeschwerdestelle oder an Bafin zu wenden. Die BaFin hat das Recht, Banken zur Eröffnung eines Kontos zu verpflichten, wenn diese unrechtmäßig ablehnen.

Die Kündigung eines Basiskontos ist ebenfalls strengen Vorschriften unterworfen. Banken dürfen ein Konto nur unter bestimmten Bedingungen schließen, zum Beispiel nach 24 Monaten der Inaktivität oder wenn der Kontoinhaber nicht mehr berechtigt ist. Zudem ist die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Voraussetzung, um das Konto aufrechtzuerhalten.

Fazit

Durch die Einführung des Basiskontos wird versucht, soziale und wirtschaftliche Inklusion zu fördern. Wie Bafin erklärt, kann das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto geführt werden, um dem Schutz der finanziellen Mittel der Kontoinhaber zu dienen. Die gesamte Gesetzgebung zielt darauf ab, eine klare und faire Regelung für alle Verbraucher zu schaffen und damit die Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu erleichtern.

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Ort Deutschland
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