15 Pferde aus Missbrauch befreit: Dringend Pflegeplätze in Ansbach gesucht!

Ansbach, Deutschland - Im Landkreis Ansbach hat das Veterinäramt 15 Pferde aus einer nicht artgerechten Haltung beschlagnahmt. Die Aktion war erforderlich, da erhebliche Mängel im Tierschutz festgestellt wurden. Der Eigentümer der Tiere ist nun mit einem Verbot der Tierhaltung und -betreuung konfrontiert. Bei den betroffenen Pferden handelt es sich überwiegend um Konikstuten und deren Jungtiere, eine Ponyrasse, die aus dem mittel- und osteuropäischen Raum stammt. Das Veterinäramt leistet auch in anderen Regionen Unterstützung, wie kürzlich im Landkreis Kronach, wo über 200 Tiere entdeckt wurden.
Um den Pferden ein artgerechtes Leben zu ermöglichen, sucht das Veterinäramt dringend Pflegeplätze. Gesucht werden Personen mit Erfahrung in der Pferdehaltung, die in der Lage sind, eine artgerechte Pflege sowie Weidegang zu bieten. Durch einen Pflegevertrag, der eine spätere Eigentumsübertragung vorsieht, sollen die Tiere in einen besseren Lebensumstand gebracht werden. Die Übernahme der Tiere erfolgt ohne Kaufpreis oder Schutzgebühr, und der Pflegevertrag regelt, dass die Pflegestelle die Versorgung, einschließlich tierärztlicher Behandlungen, auf eigene Kosten übernimmt.
Aufruf an die Bevölkerung
Das Veterinäramt appelliert an Bürger, Auffälligkeiten in der Tierhaltung umgehend zu melden, um frühzeitig auf mögliche Tiermissstände zu reagieren. Ralf Zechmeister, der Leiter des Veterinäramtes, betont die Wichtigkeit solcher Meldungen zum Schutz der Tiere. Interessierte können sich bis Freitag, den 23. Mai 2025, per E-Mail beim Veterinäramt melden. Bei der Kontaktaufnahme sollten die Adresse und die Telefonnummer angegeben werden.
Zusätzlich zu der aktuellen Situation in Ansbach wird auf eine Krankheit auf einer Ranch in Ebern hingewiesen, die ebenfalls Pferde betrifft. Dies verdeutlicht die Dringlichkeit von Überprüfungen und Maßnahmen im Bereich der Tierhaltung.
Rechtlicher Rahmen und Verantwortung
Die Aufsicht über Tierhaltungen, insbesondere im Nutztiersektor, einschließlich Pferdehaltungen, fällt unter die zuständigen Behörden gemäß dem Tierschutzgesetz. Regelmäßige Kontrollen dieser Einrichtungen werden durchgeführt und sollen sicherstellen, dass die Tiere artgerecht gehalten werden. Einrichtungen, die mit Wirbeltieren arbeiten, unterliegen ebenfalls strengen Auflagen und werden regelmäßig einer Risikoanalyse unterzogen, um die Einhaltung der Tierschutzrichtlinien zu gewährleisten gemäß den Vorgaben des Tierschutzgesetzes.
Für die Annahme der Pflegeplätze gelten klare Kriterien, um sicherzustellen, dass die Tiere wirklich in artgerechte Verhältnisse vermittelt werden. Durch die Einrichtung solcher Pflegestellen besteht die Hoffnung, dass die beschlagnahmten Tiere bald in eine artgerechte Haltung überführt werden können. Für Interessierte besteht die Möglichkeit, sich weitergehende Informationen hier zu beschaffen.
Die Situation stellt nicht nur eine Herausforderung für die zuständigen Behörden dar, sondern auch für die Gemeinschaft, die zur Wahrung des Tierschutzes beiträgt.
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Ort | Ansbach, Deutschland |
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