Vogelgrippe in Franken: Stallpflicht fällt, Tiere dürfen wieder raus!

Feuchtwangen, Deutschland - Am Wochenende werden die strengen Maßnahmen, die nach einem Fall der Vogelgrippe in Feuchtwangen verhängt worden sind, aufgehoben. Laut einer Mitteilung des Landratsamts werden die Einschränkungen am Sonntag, den 13. April, beendet. Alle Umgebungsuntersuchungen haben bestätigt, dass es sich um einen einzelnen Ausbruch handelt, was die Behörden dazu veranlasst hat, die Stallpflicht für Hühner und Wassergeflügel aufzuheben. Damit dürfen die Tiere wieder ins Freie und die Vermarktung sowie Abgabe von Eiern sind ebenfalls ab diesem Datum wieder erlaubt. Zudem können Küken, Junghennen und Enten auf Märkten angeboten und verkauft werden.

Dennoch bleibt die Gefahr der Geflügelpest (Aviäre Influenza) bestehen, da das Virus weiterhin bei Wildgeflügel kursiert. Die für die Tiergesundheit verantwortlichen Behörden erläutern, dass in den letzten Wochen im gesamten Bundesgebiet Fälle von infiziertem Wildgeflügel entdeckt wurden. Die Pandemie kann durch die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, die eine wichtige Rolle bei der Prävention neuer Ausbrüche spielen, eingedämmt werden. So wurde beispielsweise bereits die Tötung von rund 15.000 Mastputen und ebenso vielen Putenküken angeordnet, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Die Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und die Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern, die um den betroffenen Betrieb festgelegt wurden, sind ebenfalls von großer Bedeutung.

Hygienemaßnahmen und Desinfektion

Um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, sind umfassende Hygienemaßnahmen notwendig. Besondere Vorsicht ist nötig, da der Kot von Geflügel hohe Mengen des Virus enthalten kann. Die Reinigung und Desinfektion in Seuchenbetrieben dürfen nur von professionellen Unternehmen durchgeführt werden. Die Kosten dafür trägt der Bund. Es ist wichtig, dass der Mist, in dem das Virus überleben kann, mindestens 42 Tage im Stall verbleibt und bei der Lagerung mit Desinfektionsmitteln behandelt wird.

  • Erste Variante: Mist verbleibt mindestens 42 Tage im Stall, wobei am ersten Tag mit Desinfektionsmittel getränkt wird.
  • Zweite Variante: Nach einer „Cooling-off Periode“ kann Mist aus dem Stall gebracht und außerhalb gelagert werden, muss aber entsprechend abgedeckt sein.

Für die Zukunft sind klare Vorgaben zur Überwachung und Tierhaltung erforderlich. Besonders in Betrieben mit mehr als 1.000 Tieren gelten spezielle Schutzmaßnahmen, darunter die Reinigung und Desinfektion nach Einstallung oder Ausstallung. Betreten der Ställe ist nur mit geeigneter Schutzkleidung erlaubt.

Risikobewertung und Vorsichtsmaßnahmen

Die Behörden betonen, dass der Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln unbedingt vermieden werden sollte, da Wildvögel als Reservoir für die Geflügelpest-Erreger gelten. Wichtige betriebliche Hygienemaßnahmen umfassen unter anderem Zugangsrestriktionen zu den Beständen und hygienische Handreinigungen vor dem Kontakt mit Tieren. Bei Auffälligkeiten – wie dem Verlust von mindestens drei Tieren in kurzer Zeit – sind die Halter verpflichtet, dies zu melden.

Es bleibt zu hoffen, dass die aufgelegten Maßnahmen und die schnelle Reaktion der Behörden dazu beitragen, die Situation unter Kontrolle zu halten und weitere Ausbrüche der gefürchteten Geflügelpest zu verhindern. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass trotz einer vorläufigen Entspannung die Lage weiterhin ernst bleibt und ständige Wachsamkeit erfordert.

Zusammenfassend gibt es noch viele Herausforderungen im Umgang mit der Geflügelpest. Es ist entscheidend, die Hygienevorschriften strikt zu befolgen und die Kooperation zwischen Haltern und Gesundheitsbehörden zu stärken. Nur so kann die Ausbreitung der Erkrankung eingedämmt werden.

Details
Vorfall Verschmutzung
Ort Feuchtwangen, Deutschland
Quellen