Friseursalon aus Franken: Rückzahlung von 9.000 Euro Soforthilfe gefordert!

Mittelfranken, Deutschland - Ein Schlag für viele Unternehmer: Ein Friseur aus Franken, der während der Corona-Krise staatliche Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro beantragt hatte, sieht sich nun mit einer Rückforderung konfrontiert. Diese Maßnahme basiert auf einem aktuellen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), das besagt, dass Personalkosten nicht in die Berechnung der Soforthilfe einfließen durften. Der VGH entschied, dass die Hilfen nur für existenzbedrohliche Probleme während der Pandemie gedacht waren, was für zahlreiche Unternehmen weitreichende Folgen haben könnte. Laut pnp.de könnte es zahlreiche weitere Rückforderungen geben. 

Die Problematik stellt sich als vielschichtig dar. Der Friseursalon in Mittelfranken stellte einen Antrag auf Soforthilfe, den er aufgrund von pandemiebedingten Liquiditätsengpässen geringfügig bewilligt bekam. Dennoch wies die Bezirksregierung darauf hin, dass der Friseur keinen wirklichen Liquiditätsengpass gehabt habe und forderte das Geld zurück. Dies wurde von den Gerichten bestätigt, nachdem der Unternehmer in einem Verfahren gegen die Rückforderung vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach unterlag.

Rechtslage und Rückforderungen

Im Jahr 2020 erhielten insgesamt 260.000 Unternehmen in Bayern Corona-Soforthilfe von rund 2,2 Milliarden Euro. Die Rückforderungen, die auch im ersten Quartal 2025 weiterhin aufkommen, wurden dabei häufig als rechtswidrig beurteilt. Die Kanzlei Stenz & Rogoz erläutert, dass Rückforderungen fünf Jahre nach der Bewilligung als verwirkt gelten sollten. Zudem wurde kritisiert, dass viele Rückforderungsbescheide nicht mit den ursprünglichen Bewilligungsbescheiden übereinstimmen, was auf unklare Formulierungen und eine fehlende spezifische Rechtsgrundlage zurückzuführen ist. Dies wird von den Gerichten, darunter auch dem Verwaltungsgericht Stuttgart, insgesamt als rechtsmissbräuchlich eingestuft, was die Aufrechterhaltung des Vertrauens der Unternehmer in die Nicht-Rückzahlung der Hilfen als schützenswert erscheinen lässt, berichtet anwalt.de.

Einige Gerichte haben bereits entschieden, dass die Rückforderungsbescheide oft unzulässig sind, wenn es keine klare Zweckverfehlung nachgewiesen werden kann. So konkretisierte das Verwaltungsgericht Freiburg in mehreren Musterverfahren, dass Rückforderungen nur rechtmäßig sind, wenn die Mittel absichtlich zweckentfremdet wurden. In Nordrhein-Westfalen wurde eine ähnliche Auffassung vertreten, wodurch mehreren Unternehmern die Rückforderungen erlassen wurden. Diese Urteile stärken die Position der Betroffenen in den laufenden Verfahren, und die Kanzlei vertritt bereits mehrere Hundert Unternehmer, die gegen Rückforderungsbescheide vorgehen.

Perspektiven für die Betroffenen

Gerade in Zeiten des wirtschaftlichen Umbruchs könnten die aktuellen gerichtlichen Entscheidungen für viele Unternehmer eine bedeutende Wendung darstellen. Nach Angaben des anwalt.de müssen viele Rückforderungen als rechtswidrig bewertet werden, was den Weg für rechtliche Schritte gegen die zuständigen Behörden ebnen könnte. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird, doch rechtliche Unterstützung für Betroffene ist nun dringlicher denn je, um sich gegen unberechtigte Rückforderungen zu wehren.

Details
Vorfall Insolvenz
Ort Mittelfranken, Deutschland
Quellen