Zukunft des Strafvollzugs: Galli plädiert für radikale Reformen!
Karlsruhe, Deutschland - Im Rahmen einer aktuellen Diskussion im Karlsruher „Forum Recht“ hat der ehemalige Gefängnisleiter Thomas Galli neue Ansätze für den Strafvollzug gefordert. Galli, ein promovierter Jurist und mehrfacher Buchautor, argumentiert überzeugend, dass herkömmliche Gefängnisse oft mehr Schaden anrichten als sie Gutes tun. Er ist derzeit als Rechtsanwalt in Augsburg tätig und hat sich intensiv mit der Thematik der Straffälligen und deren Reintegration auseinandergesetzt.
Galli kritisiert die gegenwärtige Richtung des Strafvollzugs und fordert eine radikale Veränderung. Dabei legt er besonderen Wert auf die Notwendigkeit, alternative Wege zu beschreiten, die es ermöglichen, Straftäter erfolgreich in die Gesellschaft einzugliedern. „Gerechtigkeit entsteht nicht durch härtere Strafen“, betont der Jurist und ruft zur Reflexion über die Funktion von Haftanstalten auf.
Riggider Strafvollzug und Dunkelziffer der Rückfälle
Die Notwendigkeit für Reformen wird durch die zunehmende Rigide des Strafvollzugs untermauert. In den letzten Jahren haben Lockerungen im Strafvollzug stark abgenommen, was die Resozialisierung von Tätern erschwert. Tagesschau berichtet, dass der offene Vollzug, der als bewährte Methode zur Wiedereingliederung gilt, seit 2012 weniger Inhaftierte als zuvor umfasst. Der Anteil der Inhaftierten im offenen Vollzug sank von 14,2 % auf 11,6 % im Jahr 2022.
Christian Twachtmann, ein Gefangener in der JVA Werl, ist bereits seit 2021 in Sicherungsverwahrung ohne Entlassungsdatum. Seine Situation verdeutlicht das Versagen des Systems, das häufig in einer Rückfallquote von etwa 46 % nach drei Jahren und 66 % nach zwölf Jahren Haft resultiert. Die hohe Dunkelziffer der Rückfälle zeigt auf, dass die derzeitigen Maßnahmen zur Wiedereingliederung nicht ausreichen.
Gesellschaftliche Verantwortung
Der Entzug von Lockerungen stellt nicht nur eine Verschärfung des Strafvollzugs dar, sondern spiegelt auch die Ängste der Justizpolitik wider. Die Studie zeigt, dass lange Ausgänge von Inhaftierten zwischen 2003 und 2021 um etwa zwei Drittel zurückgegangen sind. Diese Entwicklung könnte fatale Folgen für die Gesellschaft haben, da eine ordentliche Entlassungsvorbereitung unterblieben ist.
Christine Graebsch, Strafrechtsexpertin, sieht in dieser Situation die Verantwortung des Strafvollzugs, der nicht ausreichend Maßnahmen zur Resozialisierung bietet. Die überwiegende Mehrheit der Gefangenen wird nicht sinnvoll auf die Zeit nach der Haft vorbereitet, was die Herausforderungen, die sich bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft ergeben, verstärkt.
Abschließend ist festzuhalten, dass die Diskussion um die Reform des Strafvollzugs mehr denn je an Aktualität gewinnt. Wie bnn.de berichtet, ist die Suche nach neuen Wegen für eine effektive Resozialisierung unerlässlich, um sowohl der Gesellschaft als auch den ehemaligen Straftätern gerecht zu werden.
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Karlsruhe, Deutschland |
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