Ostern im Garten: Darf man wirklich Rasen mähen oder nicht?

Deutschland - Ostern steht vor der Tür und viele Gartenbesitzer fragen sich, ob sie an diesen Feiertagen im Garten arbeiten dürfen. Laut t-online.de sind die Regelungen speziell für die Feiertage zu beachten. Insbesondere sind Ostersonntag und Ostermontag gesetzliche Feiertage, an denen laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung die Nutzung von lauten Geräten wie Rasenmäher oder elektrischen Heckenscheren in Wohngebieten verboten ist.

Für Gartenarbeiten eignet sich jedoch der Samstag vor Ostersonntag besonders gut, da an diesem Tag keine Feiertagsregelung greift. Hier können Gartenbesitzer ohne Bedenken Rasen mähen oder andere lautere Arbeiten durchführen. Leise Gartenarbeiten wie Unkraut jäten oder Blumen pflanzen sind an den Feiertagen erlaubt, wobei laute Musik während dieser Tätigkeiten untersagt ist.

Einschränkungen und Bußgelder

Verstöße gegen das Lärmschutzgesetz sind nicht ohne Konsequenzen: Bußgelder können bis zu 50.000 Euro betragen. Das allgemeine Verursachen von Ruhestörungen kann ebenfalls mit hohen Strafen bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Lärmgrenzen werden durch das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (§ 117 OWiG) festgelegt. Ein Lärmpegel über 40 Dezibel kann bereits als Ruhestörung gelten, wobei der Richtwert für Zimmerlautstärke tagsüber bei 40 Dezibel und nachts bei 30 Dezibel liegt.

Zusätzlich gelten spezielle Ruhezeiten in Wohngebieten, die laute Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen ganz untersagen. Nach den Landesimmissionsschutzgesetzen ist die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr definiert, was ebenfalls beachtet werden muss. Auch kommt es darauf an, wie und wann Gartenbesitzer ihre Geräte verwenden, insbesondere wenn es sich um laute Maschinen handelt, wie sie im Bundesimmissionsschutz-Gesetz (32. BImSchV) aufgeführt sind.

Richtlinien für Lärmminderung

Am Karfreitag und Karsamstag ist das Wetter wechselhaft, während der Ostersonntag und Ostermontag sonnig und stabil mit Temperaturen von rund 20 Grad Celsius zu erwarten sind. Diese Wetterbedingungen könnten dazu beitragen, dass viele Gartenliebhaber die warmen Tage für ihre Gartenpflichten nutzen wollen. Doch bei der Verwendung von Geräten wie Rasenmähern müssen die festgelegten Zeiten und Regelungen streng eingehalten werden, um unangenehme Begegnungen mit Nachbarn und möglicherweise Bußgelder zu vermeiden.

Die Nutzung von Benzinbetriebene Rasenmähern ist nur zu bestimmten Zeiten erlaubt, konkret zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 19 Uhr, während leise Geräte werktags von 7 bis 20 Uhr betrieben werden dürfen. Auch bei der Nutzung von Laubbläsern und -saugern sind die gleichen Zeitvorgaben zu beachten. An Sonn- und Feiertagen ist jedoch die Verwendung dieser Geräte generell untersagt.

Zusammenfassend ist es wichtig, dass Gartenbesitzer die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf Lärmschutz und Ruhezeiten beachten, um ahnungslose Verstöße zu vermeiden. Die Gesetze sind durch verschiedene Regelwerke gut reguliert, weshalb es ratsam ist, sich im Vorfeld über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren, um einen harmonischen Nachbarschaftsalltag zu gewährleisten.

Details
Vorfall Ordnungswidrigkeit
Ursache Lärmschutzgesetz
Ort Deutschland
Schaden in € 50000
Quellen