Taxifahrer überwindet bewaffnete Frau – Dramatische Festnahme!

Bayern, Deutschland - Ein dramatischer Vorfall ereignete sich in Bayern, als eine 43-Jährige in einem Taxi mit einer Schreckschusspistole drohte, nachdem sie sich geweigert hatte, für ihre Fahrt zu bezahlen. Laut PNP zog die Frau während der Auseinandersetzung die Waffe und versuchte, den Taxifahrer zu erpressen. Der 36-jährige Fahrer reagierte jedoch schnell und überwältigte die Angreiferin, wobei er ihr die Pistole aus der Hand schlug. Ein Passant unterstützte ihn, indem er die Frau bis zum Eintreffen der Polizei festhielt.

Die Polizei nahm die 43-Jährige daraufhin fest und stellte die Waffe sicher. Gegen sie wird nun wegen versuchter räuberischer Erpressung sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Schreckschusspistolen, wie die verwendete Waffe, können bei unsachgemäßer Handhabung erhebliche Gefahren darstellen, da sie unter Druck stehendes Gas abgeben, was auch zu schweren Verletzungen führen kann, wie JuraWelt erläutert.

Rechtliche Einordnung von Schreckschusspistolen

Schreckschusspistolen sind im deutschen Waffenrecht als Nachbildungen von Schusswaffen definiert, die keine echten Projektile abfeuern, sondern lediglich mit Platzpatronen, Reizgas oder pyrotechnischer Munition arbeiten. Diese Waffen müssen nachweisen, dass beim Abfeuern der Explosionsdruck durch den Lauf nach vorne austritt, um als „Waffe“ im Strafprozess anerkannt zu werden. Dies wurde in einem Präzedenzfall vom BGH bekräftigt, in dem eine Schreckschusspistole als Drohmittel verwendet wurde und das Landgericht Potsdam eine Verurteilung aussprach, die jedoch in der Revision aufgehoben wurde, weil die notwendigen Feststellungen fehlten.

Die Regelungen zum Erwerb und Besitz solcher Waffen sind streng. Sie unterliegen dem Waffengesetz, das bestimmte Voraussetzungen wie Volljährigkeit und ein PTB-Prüfsiegel für den legalen Besitz fordert. Bis zum 31. August 2020 galten Schreckschusspistolen ohne dieses Siegel als scharfe Schusswaffen. Seit dem 1. September 2020 ist es zudem möglich, Schreckschusspistolen aus anderen EU-Staaten zu erwerben, sofern diese den Richtlinien entsprechen.

Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen

Die unsachgemäße Handhabung von Schreckschusspistolen birgt erhebliche Risiken. Diese Waffen können mit dem hohen Gasdruck und der Druckwelle ernsthafte Verletzungen verursachen. Wichtig ist, dass beim Gebrauch Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden: die Waffe sollte immer in eine sichere Richtung gehalten und unbeteiligte Personen ferngehalten werden.

Der Vorfall im Taxi wirft Fragen auf über die Sicherheit im Umgang mit derartigen Waffen und die Notwendigkeit eines strengen Waffengesetzes. Die Ermittlungen gegen die 43-jährige Frau zeigen, dass das Gesetz bei bedrohlichem Verhalten konsequent greift und der Schutz der Allgemeinheit im Vordergrund steht.

Details
Vorfall versuchte räuberische Erpressung
Ort Bayern, Deutschland
Festnahmen 1
Quellen