30 Euro Bußgeld für Rewe-Kunde: Wo sind die richtigen Parkhinweise?

Kaufbeuren, Deutschland - Ein Rewe-Kunde in Kaufbeuren steht in der Kritik, nachdem er einen Bußgeldbescheid über 30 Euro erhalten hat, weil er am Parkplatz des Supermarktes seinen Kassenbon nicht an einem Automaten gescannt hatte. Der Vorfall ereignete sich, nachdem der Kunde dort lediglich 15 Minuten parkt hatte. Überraschend für ihn war die damit verbundene Regelung, die er zuvor nicht kannte und die anscheinend auch nicht ausreichend auf dem Parkplatz kommuniziert wurde. Der Kunde, der auf Reddit um Unterstützung bittet, um Beweise für die mangelhafte Beschilderung zu finden, weist darauf hin, dass andere Rewe-Märkte das kostenlose Parken ohne das Scannen des Bons erlauben.Derwesten berichtet, dass einige Nutzer in der Reddit-Community der Meinung sind, der Kunde hätte aufmerksamer sein müssen.
Die Regelungen für Parkplätze von Supermärkten und die damit verbundenen Bußgelder sind komplex. Oft beauftragen Supermärkte private Unternehmen zur Kontrolle ihrer Kundenparkplätze. Diese Unternehmen stellen Strafzettel aus, um Falschparker abzuschrecken und die Parkplätze für zahlende Kunden freizuhalten. Wer jedoch auf einem Supermarktparkplatz parkt, muss über die genauen Parkbedingungen, die deutlich sichtbar ausgehängt werden müssen, informiert sein. Eine unzureichende Beschilderung, wie kleine Schilder oder versteckte Informationen, reicht nicht aus, um die Vertragsstrafen rechtlich durchzusetzen, wie die Verbraucherzentrale erklärt.Verbraucherzentrale
Rechtslage und Vorschriften
Auf Privatparkplätzen, wie dem von Rewe, gelten die allgemeinen Regelungen der Straßenverkehrsordnung nicht automatisch. Die Betreiber haben das Recht, eigene Regeln aufzustellen, wobei diese klar ausgeschildert sein müssen. Dazu gehören unter anderem Informationen über die zulässige Parkdauer und mögliche Vertragsstrafen.Bussgeldkatalog weist darauf hin, dass bei Parkverstößen auf Privatparkplätzen keine Bußgelder durch das Ordnungsamt verhängt werden können. Stattdessen sind die Betreiber berechtigt, Vertragsstrafen auszusprechen und gegebenenfalls auch Fahrzeuge abzuschleppen.
Die Höhe der Vertragsstrafen sollte angemessen bleiben, darf jedoch tendenziell höher sein als in öffentlichen Bereichen. Kunden, die eine Strafzahlung erhalten, haben auch das Recht, Widerspruch einzulegen, insbesondere wenn die Beschilderung als unzureichend empfunden wird oder die Forderung als unverhältnismäßig hoch erscheint. Für viele Kunden bleibt es weiterhin unklar, ob die Regeln, die auf Supermarktparkplätzen gelten, stets transparent und klar genug kommuniziert werden.
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Ort | Kaufbeuren, Deutschland |
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