Birkenfeld erhält hauptamtlichen Bürgermeister: Entscheidung fällt im Dezember!
Birkenfeld erhält hauptamtlichen Bürgermeister: Entscheidung fällt im Dezember!
Birkenfeld, Deutschland - Am 9. Juli 2025 wurde in Birkenfeld eine bedeutende Entscheidung getroffen: Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Amt des ersten Bürgermeisters zum 1. Mai 2026 in ein hauptamtliches Amt zu überführen. Diese Entscheidung sorgt nicht nur für neue Strukturen in der Verwaltung, sondern auch für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Gemeinde.
Der Beschluss fiel nach einer umfassenden Präsentation von Daniel Weber, dem Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld. Er beleuchtete die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Aspekte, die einen entscheidenden Einfluss auf die Entscheidung der Gemeinde hatten. In diesem Kontext spielt die Kommunalrechtsnovelle von 2023 eine zentrale Rolle, da sie es Gemeinden mit zwischen 2.500 und 5.000 Einwohnern ermöglicht, das Bürgermeisteramt sowohl ehrenamtlich als auch hauptamtlich zu führen, wie bayern.de berichtet.
Hauptamtlichkeit als Antwort auf steigende Anforderungen
Mit rund 3.200 Einwohnern fällt Birkenfeld in die genannte Kategorie und sieht sich mit zunehmenden Anforderungen an die kommunale Verwaltung konfrontiert. Bürgermeister Achim Müller betonte die hohe Arbeitsbelastung im Ehrenamt und die Notwendigkeit einer hauptamtlichen Struktur, um auf die Vielzahl der Aufgaben und die Größe des Haushalts von jährlich etwa zehn Millionen Euro adäquat reagieren zu können. „Es ist wichtig, die Gemeinde zukunftsfähig aufzustellen“, so Müller.
Die Umstellung auf ein hauptamtliches Bürgermeisteramt bringt zwar Mehrkosten mit sich – zwischen 42.000 und 47.900 Euro jährlich – dennoch sehen viele Gemeinderatsmitglieder und die zweite Bürgermeisterin Silke Hörning die Vorteile in einer professionellen Verwaltung als notwendig an. Diese Kosten umfassen nicht nur das Gehalt des neuen Bürgermeisters, sondern auch Arbeitgeberanteile und Pensionsumlagen, während die bisherigen Aufwandsentschädigungen entfallen.
Weichen für die Zukunft stellen
Die Umstellung muss bis spätestens 8. Dezember in Form einer Satzungsänderung beschlossen werden, um zur Kommunalwahl 2026 wirksam zu sein. Daniel Weber wies darauf hin, dass ohne diese Entscheidung das Amt weiterhin ehrenamtlich bleibt. Er fügte hinzu, dass Birkenfeld sich damit einer wachsenden Zahl an Gemeinden anschließt, die auf die Komplexität kommunaler Aufgaben reagieren.
In der VG Marktheidenfeld prüfen fünf weitere Gemeinden ebenfalls eine solche Umstellung. In den benachbarten Landkreisen Würzburg und Miltenberg ist die Hauptamtlichkeit für Bürgermeister bereits weit verbreitet, und die Notwendigkeit eines professionellen Ansatzes zur Bewältigung kommunaler Herausforderungen wird von vielen geteilt. Der Gemeindetag spricht sich seit Jahren für hauptamtliche Bürgermeister aus, um die Attraktivität kommunaler Ämter zu erhöhen und diese auch für Frauen zugänglicher zu machen.
In der breiteren Perspektive des Kommunalrechts, wie es auf juraforum.de dargelegt wird, wird die Organisation und Tätigkeit der Kommunen als Teil des öffentlichen Rechts geregelt. Die Selbstverwaltung der Gemeinden ermöglicht eigenverantwortliches Handeln innerhalb gesetzlicher Grenzen, was Birkenfeld in der anstehenden Umstellung ebenfalls in den Mittelpunkt rückt. Es bleibt abzuwarten, wie die Satzungsänderung im Detail aussehen wird und welche weiteren Herausforderungen auf die Gemeinde zukommen.
Details | |
---|---|
Ort | Birkenfeld, Deutschland |
Quellen |
Kommentare (0)