München gegen Wolkenkratzer: Bürgerbegehren als unzulässig erklärt!
München, Deutschland - Juristen der Stadt München haben das Bürgerbegehren „Hochhaus-Stop“ als unzulässig erklärt. Dieses Begehren, welches sich gegen die Pläne des Investors Ralf Büschl richtet, sieht den Bau von zwei 155 Meter hohen Hochhäusern am Areal der Paketposthalle vor. Die Initiative führt an, dass diese Projekte zu einer „gesichtslosen Hochhausstadt“ führen würden. Um ihre Forderungen zu unterstützen, haben die Mitglieder der Initiative nahezu 50.000 Unterschriften gesammelt, die nun vom Kreisverwaltungsreferat geprüft werden müssen. Von den erforderlichen 32.976 gültigen Unterschriften haben sie die notwendige Zahl bereits erreicht (tz.de, merkur.de).
Aufgrund von rechtlichen Bedenken wird seitens der Juristen die Fragestellung des Bürgerbegehrens kritisiert. Diese fragt: „Sind Sie dafür, dass die Stadt München alle Maßnahmen ergreift, damit im Umfeld der Paketposthalle KEIN Hochhaus gebaut wird, das über 60 Meter hoch ist?“ Die Juristen bemängeln, dass die formulierte Frage gegen das Abwägungsgebot des Baugesetzbuches verstößt. Die Stadtverwaltung schlägt vor, das Bürgerbegehren als unzulässig zurückzuweisen. Dennoch wird der Stadtrat am 30. April in einer Vollversammlung über das Thema diskutieren. Bei einer Ablehnung des Begehrens haben die Initiatoren die Möglichkeit, gegen die Entscheidung zu klagen (tz.de).
Die Hintergründe des Bürgerbegehrens
Das Bürgerbegehren wird von dem Verein „Hochhausstop – München den Menschen“ getragen, dessen Vorsitzende Wolfgang Czisch und Robert Brannekämper (CSU) sind. Diese Sammlung von Unterschriften füllt etwa 60 Ordner. In den letzten Jahren gab es in München eine Rücksichtnahme auf Hochhausbauten, mit einer maximalen Höhe von 100 Metern, was auf einen Bürgerentscheid aus dem Jahr 2004 zurückgeht. Kritiker der geplanten Hochhäuser befürchten, dass diese nicht nur die Stadtansicht negativ verändern, sondern auch ökologische Bedenken aufwerfen und zu steigenden Wohnpreisen führen könnten (merkur.de).
Der Stadtrat hat die Aufgabe, binnen eines Monats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Falls das Begehrens genehmigt wird, müsste ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten stattfinden. Dies würde den Münchenern die Möglichkeit geben, direkt über das Bauprojekt zu abstimmen. Bürgerentscheide ermöglichen es den Anwohnern, Einfluss auf lokale Projekte zu nehmen. Ein erfolgreiches Bürgerbegehren kann in Bayern die Wirkung eines bindenden Gemeinderatsbeschlusses haben (pnp.de).
Künftige Schritte und möglicher Bürgerentscheid
Sollte das Bürgerbegehren letztlich abgelehnt werden, planen die Initiatoren, vor Gericht zu ziehen. Bayern bringt spezielle Anforderungen für Bürgerbegehren mit sich. Diese beinhalten eine eindeutige Fragestellung und eine Mindestanzahl an Unterschriften, die sich je nach Größe der Gemeinde unterscheidet. Bei mehr als 100.000 Einwohnern müssen 5% der Wahlberechtigten unterschreiben. Das KVR hat nun die Aufgabe, die gesammelten Unterschriften auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Der Ausgang dieser Prüfung könnte weitreichende Konsequenzen für das geplante Hochhausprojekt in München bringen (pnp.de).
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | München, Deutschland |
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