Revolution bei der Stadtsparkasse: 2.400 Kunden erhalten Zinsen zurück!

Revolution bei der Stadtsparkasse: 2.400 Kunden erhalten Zinsen zurück!
München, Deutschland - Die Stadtsparkasse München hat sich dazu bereit erklärt, Nachzahlungen an etwa 2.400 Kunden zu leisten, die von fehlerhaften Zinsklauseln in ihren Prämiensparverträgen betroffen sind. Diese Verträge wurden zwischen 1994 und 2005 abgeschlossen und 2019 von der Bank gekündigt. Der jahrelange Rechtsstreit, der darauf folgte, endete nun mit einem Vergleich, der vom Bayerischen Obersten Landesgericht bestätigt wurde. Laut muenchen.t-online.de können die betroffenen Kunden mit durchschnittlichen Nachzahlungen in vierstelliger Höhe rechnen.
Die Nachzahlungen, die zwischen 0,85 und 8,15 Prozent des zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung angesparten Guthabens liegen, folgen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), der endlich einen Referenzzins für die Nachberechnung der Zinsen bestätigt hat. Diese Entscheidung bezieht sich auf die unwirksamen Zinsklauseln, die in vielen Prämiensparverträgen zu finden sind. ZDF berichtet, dass der Referenzzinssatz auf der Umlaufrendite börsennotierter Bundesanleihen basiert und die von den Banken automatisch festgelegten Zinsen rechtswidrig sind.
Details zu den Nachzahlungen
Die Gesamtsumme, die die Stadtsparkasse München für die Nachzahlungen aufbringen muss, liegt im unteren einstelligen Millionenbereich. Kunden müssen jedoch nicht aktiv werden, da das Gericht den Vergleich in den kommenden Tagen bekannt geben wird. Um die Auszahlung zu starten, darf weniger als 30 Prozent der betroffenen Kunden gegen den Vergleich stimmen. Einmal veröffentlicht im Klageregister des Bundesamts für Justiz, können die Auszahlungen beginnen.
Verbraucherzentralen hatten zuvor Revision eingelegt, um eine andere Berechnungsmethode zu fordern, was vom BGH jedoch abgelehnt wurde. Die Finanzaufsicht Bafin begrüßte das BGH-Urteil als einen wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz. Dieses Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf die Stadtsparkasse, sondern könnte auch für andere Sparkassen gelten, die ähnliche Verträge anbieten.
Rechtskontext und Auswirkungen
Die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Zinsklauseln in Prämiensparverträgen haben auch Auswirkungen auf die Verbraucher. Laut verbraucherzentrale.de sind viele der älteren Zinsklauseln unwirksam, was bedeutet, dass Ansprüche auf Zinsbeträge unter Umständen bis Ende 2024 geltend gemacht werden können, bevor sie verjähren.
Verbraucher, die sich keiner Klage angeschlossen haben, sollten sich über ihre Möglichkeiten informieren, um sicherzustellen, dass sie ihr Geld nicht verlieren. Banken neigen manchmal dazu, mit fehlenden Unterlagen zu argumentieren, dennoch unterliegt der Nachweis der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren.
Insgesamt wurden in dieser Angelegenheit mehr als 18 Musterfeststellungsklagen eingereicht, und bereits über die Hälfte der betroffenen Kunden haben Vergleiche mit ihren Banken erzielt. Verbraucherverbände erwartet, dass viele Kunden hohe Nachzahlungen erhalten werden, was in vielen Fällen mehrere tausend Euro betragen könnte.
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Ort | München, Deutschland |
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