Stadion bleibt offen: KVR setzt neue Lärmschutzauflagen für Kneipe!

Das Münchner Stadion bleibt geöffnet, trotz Lärmbeschwerden. Neue Auflagen sollen die Situation für Anwohner verbessern.
Das Münchner Stadion bleibt geöffnet, trotz Lärmbeschwerden. Neue Auflagen sollen die Situation für Anwohner verbessern. (Symbolbild/NAG Archiv)

Stadion, München, Deutschland - In München bleibt das Stadion an der Schleißheimer Straße trotz anfänglicher Schwierigkeiten geöffnet. Das KVR (Kreisverwaltungsreferat) hatte angedroht, die Lizenz der beliebten Fußballkneipe auf 22 Uhr zu begrenzen, nachdem ein Anwohner wegen Lärmbelästigung Beschwerde eingelegt hatte. Diese Maßnahme wäre für die Betriebe äußerst problematisch gewesen, da das Stadion regelmäßig Bundesligaspiele überträgt. Doch nun gab es eine Einigung, die die Beschwerde auf Eis legt und das Verfahren stoppt, wie tz.de berichtet.

Die Wirte, Holger Britzius und Michael Jachan, informierten die Gäste über die Einigung via Facebook. Trotz des positiven Ausgangs sind die Wirte angehalten, die neuen Auflagen strikt einzuhalten, da bei Nichteinhaltung das Verfahren wieder in Gang gesetzt werden könnte. Zu den neuen Bedingungen gehören, dass die letzte Runde um 23.15 Uhr bestellt werden muss und alle Gäste das Lokal bis 23.45 Uhr verlassen müssen. Um Lärmbelästigung zu vermeiden, sollten die Gäste zügig nach Hause gehen und die Wirte sind angehalten, leise zu kehren und aufzuräumen, um um Mitternacht Ruhe zu gewährleisten.

Auflagen zur Lärmreduktion

Ein zentraler Punkt der Einigung ist die Reduzierung der Lärmemissionen. Die Wirte werden gebeten, auf lautes Grölen und Tischedreschen zu verzichten, um Anwohner nicht weiter zu stören. Aufgrund der bestehenden Lärmbeschwerde wird das Stadion in diesem Jahr den Super Bowl nicht übertragen, was die Weinmesse Absage auch unterstreicht.

Die Diskussion rund um Lärmbelästigung berührt ein größeres Thema, das in vielen Städten relevant ist. Laut MDR variieren die Grenzwerte für Lärm je nach Siedlungsform und Tageszeit. Beispielsweise liegt der maximale Wert tagsüber in reinen Wohngebieten bei 50 dB(A), während in urbanen Gebieten 63 dB(A) erlaubt sind. Es ist zu beachten, dass leichte Überschreitungen der Werte an bis zu 18 Tagen im Jahr zulässig sind, wobei einzelne Geräuschspitzen von bis zu 20 dB über den Grenzwerten auch toleriert werden.

Gesetzliche Grundlagen

Das Bundesimmissionsschutzgesetz Lärm, das seit 1974 gültig ist, schützt Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche, wobei die gesetzliche Begrenzung der Emissionen verhältnismäßig zur Schädlichkeit sein muss. Die Messungen der Geräuschimmissionen erfolgen am nächstgelegenen Wohnhaus. Um den Anwohnern einen gewissen Schutz zu bieten, müssen laut Juraforum auch die Geräusche von nicht genehmigungspflichtigen Anlagen auf ein Mindestmaß begrenzt werden.

In der Praxis können verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden: von baulichen Veränderungen wie Schallschutzwänden bis hin zur Einhaltung strenger Lärmrichtlinien. Die Verantwortung für die Einhaltung der Lärmgrenzen liegt bei den Veranstaltern, in diesem Fall dem Sportverein, der die Lärmschutzvorschriften befolgen muss. Diese Regelungen sind nicht nur für Spezialevents, sondern auch für den täglichen Betrieb von Sportanlagen von Bedeutung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einigung zwischen den Wirten des Stadions und dem KVR eine kurzfristige Lösung darstellt, die gleichzeitig die Interessen der Anwohner und die Betriebe berücksichtigt. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Zukunft entwickeln wird, insbesondere wenn die Veranstaltungen im Stadion wieder zunehmen sollten.

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Ort Stadion, München, Deutschland
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