Restschuldversicherung unter Druck: Verbraucher aufgepasst!

InFranken, Deutschland - Im Zusammenhang mit der Finanzierung von Krediten wird häufig eine Restschuldversicherung angeboten, die im Falle von Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Jobverlust die Rückzahlung der Raten absichern soll. Doch diese Versicherung ist nicht nur kostspielig, sondern leistet in der Praxis auch oft wenig. Ab dem 2. Januar 2025 gelten neue Regelungen, die den Abschluss solcher Verträge erheblich beeinflussen werden. Laut InFranken dürfen Restschuldversicherungen dann erst eine Woche nach dem Abschluss des Darlehensvertrags abgeschlossen werden.

Die Verbraucherzentrale hat bereits im Vorfeld vor den hohen Kosten und den häufigen Ausschlüssen dieser Versicherungen gewarnt. Die Kritik konzentriert sich darauf, dass Restschuldversicherungen oft mehr kosten und selten zahlen. Stattdessen wird empfohlen, großvolumige Finanzierungen durch bedarfsgerechte Risikolebensversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen abzusichern. Viele Verbraucher haben auch schon gesetzliche Absicherungen, die ihnen im Falle von Arbeitslosigkeit oder Krankheit helfen können, ihre Kreditraten zu bedienen. Arbeitnehmer sind etwa bereits in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, was unnötige Zusatzkosten durch Restschuldversicherungen vermeiden könnte.

Neue rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Restschuldversicherungen ändern sich ab dem 2. Januar 2025 bezüglich der Widerrufsrechte der Verbraucher. Nach Gesetze im Internet haben Verbraucher eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, um ohne Angabe von Gründen den Vertrag in Textform zu widerrufen. Für Policen, die eine Todesfallabsicherung enthalten, beträgt diese Frist sogar 30 Tage. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Versicherungsunterlagen, zu denen unter anderem der Versicherungsschein und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen gehören.

Wichtig ist, dass zahlreiche Verbraucher nicht über ihre Möglichkeiten ausreichend informiert sind. Der Bund der Versicherten (BdV) rät daher von Restschuldversicherungen ab und empfiehlt stattdessen, bestehende Versicherungen zu prüfen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Wenn eine Restschuldversicherung dennoch abgeschlossen wurde, sollte diese unbedingt fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigung und der Widerruf müssen getrennt für den Darlehens- sowie den Versicherungsvertrag erfolgen, was von vielen Verbrauchern häufig übersehen wird.

Alternativen und finanzielle Aufklärung

Zusätzlich dazu empfiehlt auch die Stiftung Warentest, auf die teuren Restschuldversicherungen zu verzichten. Die genannten Alternativen, wie Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen, bieten in der Regel besseren Schutz und sind oft günstiger. Diese Versicherungsformen sollten vor einer Entscheidung über eine Restschuldversicherung in Betracht gezogen werden.

Wenn dennoch eine Restschuldversicherung besteht, kann diese in der Regel gekündigt werden, wobei es empfehlenswert ist, die Kündigung als Einwurfeinschreiben zu versenden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Verbraucher sollten sich der Fristen bewusst sein, um keine Ansprüche zu verlieren, und ihre Erfahrungen mit Restschuldversicherungen teilen, um andere Verbraucher zu informieren. Für steuerliche Aspekte können viele Versicherungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden, was eine weitere finanzielle Entlastung darstellen kann.

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Vorfall Finanzmarkt
Ort InFranken, Deutschland
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