Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert rechtsextrem ein – was nun?

Brandenburg, Deutschland - Am 9. Mai 2025 hat der Brandenburger Verfassungsschutz die Landes-AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Diese Entscheidung folgt auf ein dreijähriges Prüfverfahren der Partei, das schließlich zu der ernsthaften Einschätzung führte, dass die AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiere. Der Verfassungsschutz in Brandenburg gehört zum Innenministerium, und die 16 Landesbehörden arbeiten autark, sind jedoch gesetzlich zur Zusammenarbeit verpflichtet.
Die Einstufung wurde von Innenministerin Katrin Lange (SPD) bestätigt, die zuvor die Befugnisse des Abteilungsleiters für Verfassungsschutz, Jörg Müller, außer Kraft gesetzt hat. Lange beabsichtigt nicht, die Einstufung zu ändern. Im April 2025 hatte der Verfassungsschutz die AfD bereits in die Kategorie der „gesichert rechtsextremen Bestrebungen“ hochgestuft, nachdem sie 2020 zunächst als „rechtsextremer Verdachtsfall“ eingestuft worden war. Diese Einstufung hat direkte Auswirkungen auf die Partei, insbesondere in Bezug auf die Anwendbarkeit nachrichtendienstlicher Mittel, welche nun weniger Hürden haben.
Reaktionen aus der Politik
Die politische Reaktion auf die Einstufung ist vielfältig. Das Bündnis „Zusammen Gegen Rechts“ plant landesweite Demonstrationen in Bayern für ein Verbot der AfD am 11. Mai. Der ukrainische Botschafter Oleksii Makeiev begrüßt die Entscheidung und zeigt sich besorgt über die vermeintliche Nähe der AfD zu Russland. Während Sahra Wagenknecht von der Linken die Einstufung als Teil eines „autoritären Umbaus“ der Gesellschaft betrachtet, äußern sich andere Politiker gespalten über mögliche Konsequenzen wie ein Verbotsverfahren.
Hessens Innenminister Roman Poseck kündigte an, die Auswirkungen der Einstufung auf Mitglieder der AfD im öffentlichen Dienst zu überprüfen. In der Union gibt es ähnliche Diskussionen über ein mögliches Verbot, wobei Bundeskanzler Olaf Scholz zur Vorsicht mahnt. Laut Markus Söder, dem bayerischen Ministerpräsidenten, ist die Einstufung ein „finaler Weckruf“.
Rechtliche Schritte und zukünftige Entwicklungen
Die AfD selbst hat bereits Klage gegen diese Einstufung eingereicht. Diese rechtlichen Schritte müssen vor dem Verwaltungsgericht in Köln verhandelt werden. Laut dem BfV hat die AfD Ziele verfolgt, die im Widerspruch zur demokratischen Grundordnung stehen, darunter ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis. Während eines öffentlichen Diskurses warnen FDP-Politiker vor den negativen Konsequenzen eines Verbotsverfahrens und bezeichnen es als „fatal“.
Die vollständige Dokumentation zu der Einstufung, ein 1.110 Seiten starkes, internes Gutachten des BfV, enthält zahlreiche Äußerungen von AfD-Politikern, die als Agitation gegen Geflüchtete gewertet werden. Klar ist, dass die einstweilige Einstufung nicht zu einem Parteiverbot führen kann, da dies nur durch das Bundesverfassungsgericht beschlossen werden kann. Jedoch könnte die Entscheidung die Diskussion über ein solches Verbot weiter anheizen, besonders in Anbetracht der Forderungen nach Konsequenzen und der Möglichkeit eines Ausschlusses von der Parteienfinanzierung für politische Aktivitäten, die gegen die demokratische Grundordnung verstoßen.
Die nächsten Schritte werden sowohl für die AfD als auch für die politischen Akteure von entscheidender Bedeutung sein, und die Lage bleibt angespannt. Die Diskussionen über die Rolle des Verfassungsschutzes und die Einstufung als rechtsextremistisch werden vermutlich in den kommenden Monaten weitergeführt.
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Ort | Brandenburg, Deutschland |
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