BVG-Streik beendet: Wo Fahrgäste noch mit Einschränkungen rechnen müssen

Am 21. März 2025 endete der Warnstreik bei der BVG. Fahrgäste müssen mit Einschränkungen rechnen, während Talks über Löhne fortgesetzt werden.
Am 21. März 2025 endete der Warnstreik bei der BVG. Fahrgäste müssen mit Einschränkungen rechnen, während Talks über Löhne fortgesetzt werden. (Symbolbild/NAG)

Berlin, Deutschland - Der zweitägige Warnstreik bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) ist beendet. Der Streik begann am Mittwoch und endete am Freitagmorgen. Während dieser Zeit blieben die Fahrzeuge der BVG nahezu vollständig im Depot, was zu erheblichen Einschränkungen im Nahverkehr führte. Die S-Bahn war von den Maßnahmen nicht betroffen. Die ersten Busse, U-Bahnen und Trams sollen mit dem Betriebsstart wieder fahren, jedoch müssen Fahrgäste im Berufsverkehr weiterhin mit Einschränkungen rechnen, da eine vollständige Normalisierung des Verkehrs einige Stunden in Anspruch nehmen könnte. Dieser Arbeitskampf war bereits der vierte im laufenden Tarifkonflikt zwischen der Gewerkschaft Verdi und der BVG, wie t-online.de berichtet.

Am Freitag finden erneute Gespräche zwischen der BVG und Verdi über die Tarifforderungen für rund 16.000 Beschäftigte statt. Verdi hat bereits angekündigt, eine Urabstimmung über unbefristete Streiks durchzuführen, sollte keine Lösung für den Tarifkonflikt gefunden werden. Die Gewerkschaft fordert bessere Löhne und hat in den bisherigen Verhandlungsrunden kaum von ihren Maximalforderungen abgerückt. Die BVG hingegen hat bereits vier Angebote vorgelegt und fordert nun Bewegung von der Gewerkschaft.

Kommt es zu einem unbefristeten Streik?

Die Lage bleibt angespannt, da die Gewerkschaft Verdi mit einem unbefristeten Streik droht, der ab April in Berlin zu einem Stillstand des öffentlichen Nahverkehrs führen könnte, falls keine Einigung erzielt wird. In der sechsten Verhandlungsrunde liegt der Fokus auf der Lohnfrage der rund 16.600 Beschäftigten der BVG. Der Tarifkonflikt ist Teil einer größeren Auseinandersetzung, die derzeit auch andere Bereiche des öffentlichen Sektors betrifft, da die Tarifverhandlungen für Beschäftigte von Bund und Kommunen ins Stocken geraten sind. Dies geht aus berliner-zeitung.de hervor.

Die Forderungen und die bevorstehenden Streiks fallen in einen rechtlichen Rahmen, der die Bedingungen für einen rechtmäßigen Streik regelt. Laut dem Haufe müssen Streiks von einer Gewerkschaft organisiert und dürfen nicht gegen bestehende Rechtsordnungen verstoßen. Des Weiteren sind die Streikziele tariflich regelbar, und die Friedenspflicht, die während der Laufzeit eines Tarifvertrags gilt, darf nicht verletzt werden. Dies bedeutet, dass Beschäftigte während eines rechtmäßigen Streiks keine Arbeitsentgeltansprüche haben.

Die Entwicklungen rund um den Tarifkonflikt und die möglichen Arbeitskämpfe stehen somit nicht nur für die Verkehrsbetriebe in Berlin, sondern reflektieren auch die generelle Problematik der Löhne und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst. Jeder neue Streik bringt die Hoffnung auf eine fairere Vergütung, birgt aber auch das Risiko weiterer Störungen im öffentlichen Leben.

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Ort Berlin, Deutschland
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