Kleingärten in Berlin: Neues Gesetz soll Schrebergärten schützen!

Berlin, Deutschland - Der Berliner Senat plant ein neues Gesetz zur langfristigen Sicherung von Kleingärten auf öffentlichen Flächen. Laut rbb24 sollen landeseigene Schrebergärten künftig nicht mehr verkauft werden dürfen, mit Ausnahme von Fällen, in denen ein „öffentliches Interesse“ an einer anderen Nutzung überwiegt. Dies betrifft insbesondere den Wohnungsbau und die Schaffung notwendiger Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Straßen und Bushaltestellen.
Die neuen Regelungen betreffen drei Viertel der Kleingartenanlagen in Berlin, die im Landesbesitz sind. Kleingartenanlagen auf privaten Flächen bleiben von diesem Gesetzentwurf unberührt und genießen keinen zusätzlichen Schutz. Um die Abrissgenehmigung einer Kleingartenanlage zu erteilen, muss künftig das Abgeordnetenhaus zustimmen, was potenziell die Sicherung der gärtnerischen Flächen stärkt.
Herausforderungen und Bedenken
Kritiker, wie der Grünen-Politiker Turgut Altug, äußern Bedenken, dass das Gesetz nicht ausreicht, um Kleingärten tatsächlich zu schützen. Der Begriff „öffentliches Interesse“, der im Gesetzestext vorkommt, wird als ungenügend angesehen. Zudem fordert die SPD-Umweltpolitikerin Linda Vierecke Anpassungen am Gesetzentwurf, um die Kleingärten nachhaltig zu sichern.
Ein weiterer Aspekt des Gesetzentwurfs sieht vor, dass bei Nichteinhaltung der kleingärtnerischen Nutzung striktere Kontrollen eingeführt werden könnten. Dies könnte für Zwischenpächter Konsequenzen wie Abmahnungen oder sogar Kündigungen nach sich ziehen.
Kleingärten als Teil der Berliner Kultur
In Berlin gibt es etwa 71.000 Kleingartenparzellen, die sich auf über 850 Anlagen verteilen und eine Gesamtfläche von rund 2.900 Hektar einnehmen. Diese Kleingärten stellen einen wesentlichen Bestandteil des Stadtgrüns dar und gelten als historische, kulturelle sowie ökologische Ressource. Sie spielen eine zentrale Rolle für die Erholung in der Stadt und bieten Raum für nicht-erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung. Der Kleingartenentwicklungsplan (KEP) wurde 2004 beschlossen und seither mehrfach fortgeschrieben, um den sich verändernden sozialen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen gerecht zu werden.
Diese grundlegende Überarbeitung des KEP begann 2016 und ist Teil eines umfassenden Plans, der sich auch mit der Inanspruchnahme von Kleingärten für Bauvorhaben und deren Ersatz befasst. Die Steuerungsgruppe, die diese Überarbeitung begleitet, besteht aus Vertretern des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde sowie von Bezirksämtern und Senatsverwaltungen.
Während die genauen Fristen für die Verabschiedung des neuen Gesetzes noch unklar sind, bringt die Diskussion um die Kleingärten in Berlin die Balance zwischen urbaner Entwicklung und der Erhaltung von Freizeit- und Erholungsflächen in den Fokus.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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