Rente im Ausland: So sichern Sie sich Ihre Ansprüche rechtzeitig!

13496 Berlin, Deutschland - Immer mehr deutsche Rentner ziehen in Erwägung, ihre Rente im Ausland zu verbringen. Es gibt jedoch wichtige Aspekte, die dabei zu beachten sind. Laut Ruhr24 behalten Rentner, die maximal sechs Monate im Jahr im Ausland leben, ihre Rentenansprüche in vollem Umfang. Bei einem dauerhaften Aufenthalt jedoch wird der Ort des Rentenbezugs entscheidend, und Rentner sollten sich im Vorfeld umfassend informieren, um unerwartete Kürzungen zu vermeiden.

Für Rentner, die in ein EU-Land oder in Länder wie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz ziehen, bleibt die Rente vollständig erhalten. Diese Staaten haben Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, die sicherstellen, dass Rentenansprüche ohne Abzüge ausgezahlt werden. Im Gegensatz dazu drohen bei einem Umzug in Länder außerhalb der EU ohne solche Abkommen Kürzungen der Rente. Über diese Risiken informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und rät zu einer individuellen Beratung vor dem Umzug, um mögliche Nachteile zu vermeiden.

Wichtige Informationen bei einem Umzug ins Ausland

Bei einem Umzug ins Ausland ist es essenziell, den Renten Service der Deutschen Post AG mindestens zwei Monate vor dem Umzug zu informieren. Darunter fällt auch die Mitteilung über das neue Konto und die Adresse. Die Rentenzahlung kann auf ein Konto Ihrer Wahl überwiesen werden – es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei Überweisungen außerhalb der SEPA-Zone zusätzliche Kosten entstehen können. Schecks sind ebenfalls eine Option, jedoch mit längeren Bearbeitungszeiten verbunden, was zu Verzögerungen führen kann.

  • Rente bleibt bei dauerhaftem Aufenthalt in einem EU-Land oder den genannten Staaten in voller Höhe erhalten.
  • Bei Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen können Renten-Kürzungen auftreten.
  • Spätestens zwei Monate vor dem Umzug den Renten Service informieren.
  • Jährliche Lebensbescheinigung erforderlich zur Bestätigung des Rentenanspruchs.

Zusätzlich müssen Rentner darauf achten, dass laut Deutsche Rentenversicherung ein jährlicher Nachweis über ihre Lebenssituation, die sogenannte Lebensbescheinigung, eingereicht werden muss. Diese wird zur Mitte jedes Jahres versendet und sollte umgehend zurückgeschickt werden, um den Rentenanspruch zu sichern.

Sozialversicherungsabkommen und deren Bedeutung

Die Bundesregierung hat Sozialversicherungsabkommen mit zahlreichen Staaten abgeschlossen, um sicherzustellen, dass ausländische Arbeitszeiten und Rentenansprüche nicht verloren gehen. Diese Abkommen ermöglichen es deutschen Rentnern, ihre Ansprüche auch im Ausland geltend zu machen. Es gibt aktuell 18 zweiseitige Abkommen mit 21 Staaten, darunter auch das Entsendeabkommen mit der Volksrepublik China, das Doppelversicherungen vermeiden soll, jedoch keine Regelungen zu Rentenansprüchen enthält. Besonders wichtig sind diese Abkommen, da sie die Nachteile, die durch unterschiedliche Versicherungssysteme in verschiedenen Ländern entstehen könnten, weitestgehend abbauen.

Insgesamt sollten Rentner, die einen Umzug ins Ausland planen, frühzeitig handeln und sich umfassend beraten lassen, um ihre Rentenansprüche nicht zu gefährden. Eine direkte Kommunikation mit der Deutschen Rentenversicherung ist dazu unerlässlich, um alle erforderlichen Schritte rechtzeitig einzuleiten.

Für weitere Informationen zu den sozialversicherungsrechtlichen Aspekten und Abkommen verweist die Deutsche Rentenversicherung auf ihre ausführlichen Seiten. Dort finden sich alle relevanten Details zu internationalen Rentenansprüchen.

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