Warten auf Beitragsfreiheit: Kitas in NRW hängen am Haushaltsplan!

Nordrhein-Westfalen, Deutschland - In Nordrhein-Westfalen müssen Eltern weiterhin auf das versprochene dritte beitragsfreie Kita-Jahr warten. Dieses Vorhaben ist seit 2022 im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen verankert, doch die Umsetzung hängt entscheidend von der aktuellen Haushaltslage ab. Kinder-Ministerin Josefine Paul, die den Grünen angehört, hat dies in jüngsten Äußerungen bestätigt. Das Thema wird am 20. März im parlamentarischen Familienausschuss behandelt, was die Dringlichkeit des Themas verdeutlicht. Derzeit sind nur die letzten zwei Jahre vor der Einschulung beitragsfrei.
Die Entscheidung über die Höhe der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung liegt in den Händen der örtlichen Jugendämter. Die Kommunen sind für die Gestaltung dieser Beiträge verantwortlich, wobei Ausnahmen für Eltern gelten, die finanziell stark belastet sind. Jugendämter sind verpflichtet, eine soziale Staffelung der Beiträge vorzusehen, die sowohl die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern als auch die Betreuungszeiten berücksichtigt. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat bis Mai 2027 Zeit, um das Wahlversprechen, das dritte Kita-Jahr beitragsfrei zu machen, einzulösen.
Die Finanzierung und weitere Ziele
Zusätzlich zu der angestrebten Beitragsfreiheit wird auch eine kostenfreie Verpflegung in Kitas angestrebt. Hierbei ist eine schrittweise einkommensabhängige Entlastung von Essensgeldern für Eltern vorgesehen. Die Finanzierung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) ist ein zentrales Thema in der politischen Diskussion. Im Jahr 2012 investierte Deutschland insgesamt 18,4 Milliarden Euro in die FBBE, was 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts (BIP) entspricht. Damit liegt Deutschland über dem OECD-Durchschnitt von 0,6 Prozent, wobei die OECD eine Ausgabenempfehlung von 1 Prozent des BIP für die FBBE äußert.
Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich durch die Bundesländer (41,3 Prozent) und Kommunen (58 Prozent), während der Bund nur 0,9 Prozent beiträgt. Allerdings hat der Bund über ein Sondervermögen zusätzliche Mittel für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bereitgestellt. Die Elternbeiträge zur Finanzierung der frühkindlichen Bildung schwanken erheblich zwischen den Bundesländern; in Berlin betragen sie beispielsweise 9 Prozent, während sie in Mecklenburg-Vorpommern nahezu 27 Prozent erreichen.
Finanzierungsmodelle und ihre Auswirkungen
Es gibt unterschiedliche Ansätze zur Finanzierung der FBBE: die objektbezogene (Angebotsorientierung) und die subjektbezogene Finanzierung (Nachfrageorientierung). Während bei der subjektbezogenen Finanzierung die Mittel pro Kind vergeben werden, konzentriert sich die objektbezogene Finanzierung auf die Bereitstellung einer bestimmten Anzahl an Plätzen. Es gibt derzeit keine einheitlichen wissenschaftlichen Studien, die die Effekte der verschiedenen Finanzierungsmodelle umfassend abbilden, dennoch könnte die Art der Finanzierung essentielle Auswirkungen auf die Qualität der frühkindlichen Bildung haben, insbesondere hinsichtlich der Personalschlüssel und Fortbildungsmöglichkeiten.
Eine qualitativ orientierte Finanzierung sollte darauf ausgerichtet sein, die Anforderungen an Kitas sowie die hierfür benötigten Ressourcen zu berücksichtigen. Der Bund diskutiert zeitgleich eine erweiterte Beteiligung an der Finanzierung der FBBE, möglicherweise verbunden mit einheitlichen Personalschlüsseln, was die Diskussion über die Transparenz der Finanzierungssystematik weiter anheizt. Diese Transparenz könnte politische Entscheidungen über die Bereitstellung von Finanzmitteln erheblich erleichtern.
Mehr Informationen darüber, woher das Geld für Kitas kommt und wie dies das Bildungssystem in Deutschland beeinflusst, finden Sie auf Erzieherin.de.
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Ort | Nordrhein-Westfalen, Deutschland |
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