Betrunkener Autofahrer rammt Motorrad: 10.000 Euro Sachschaden im Erzgebirge!

Betrunkener 46-Jähriger rammt Motorradfahrer in Niederwürschnitz. Verletzte: keine. Schäden: 10.000 Euro. Alkoholtest: 1,92 Promille.
Betrunkener 46-Jähriger rammt Motorradfahrer in Niederwürschnitz. Verletzte: keine. Schäden: 10.000 Euro. Alkoholtest: 1,92 Promille. (Symbolbild/NAG Archiv)

Niederwürschnitz, Deutschland - Am vergangenen Samstag ereignete sich in Niederwürschnitz ein schwerer Auffahrunfall, bei dem ein 46-jähriger Skoda-Fahrer einen 47-jährigen Motorradfahrer, der auf einer Yamaha fuhr, rammte. Der Unfall geschah gegen 16:50 Uhr, als der Motorradfahrer beabsichtigte, nach rechts in eine Grundstückseinfahrt abzubiegen. Trotz des heftigen Aufpralls blieb glücklicherweise niemand verletzt. Die Polizei bezifferte den Sachschaden auf etwa 10.000 Euro, wie die Freie Presse berichtet.

Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Beamten Alkoholgeruch beim Skoda-Fahrer. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab alarmierende 1,92 Promille. In Deutschland liegt die Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille, was bedeutet, dass eine solche Alkoholisierung als strafbar gilt. Laut ADAC müssen Fahrer ab 1,6 Promille zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Im Fall des Skoda-Fahrers wurden sofort Maßnahmen ergriffen: eine Blutentnahme, die Sicherstellung seines Führerscheins und eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

Rechtliche Konsequenzen

Unfälle, die von betrunkenen Fahrern verursacht werden, führen in der Regel zu strengen rechtlichen Konsequenzen. Die KFZ.net stellt klar, dass der „Beweis des ersten Anscheins“ dafür spricht, dass hohe Promillewerte in der Regel die Unfallursache darstellen. Auch wenn der Unfallgegner verkehrswidrig gehandelt hat, wird dies selten als Milderungsgrund anerkannt. Wer mit über 1,6 Promille am Steuer sitzt, riskiert den Verlust seiner Fahrerlaubnis, besonders wenn kein medizinisch-psychologisches Gutachten vorgelegt werden kann.

In Deutschland gelten strenge Vorschriften, die den Umgang mit Alkohol am Steuer regeln. Für Fahrer unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Ab 0,3 Promille drohen rechtliche Konsequenzen, wenn Ausfallerscheinungen auftreten. Ab 0,5 bis 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mindestens ein Bußgeld von 500 Euro nach sich zieht. Bei einem Niveau über 1,1 Promille sind die Fahrer nicht mehr fahrtüchtig, was rechtliche Scherereien mit sich bringt.

Mit dem Vorfall in Niederwürschnitz zeigt sich erneut, wie schnell es zu gefährlichen Situationen auf den Straßen kommen kann, wenn alkoholisierte Fahrer hinter dem Steuer sitzen. Die Konsequenzen für den betroffenen Skoda-Fahrer werden zunächst von Behörden und Gerichten geprüft, während die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer stets höchste Priorität hat.

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Ort Niederwürschnitz, Deutschland
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