BGH-Bestätigung: Linksextremistin Lina E. muss ins Gefängnis!
Sachsen, Deutschland - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten gegen die Linksextremistin Lina E. bestätigt. Dies berichtete rosenheim24. Auch wenn der Schuldspruch im Detail geändert wurde, hat dies keine Auswirkung auf die Gesamtstrafe. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Im Mai 2023 wurde Lina E. unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Sie war zwischen 2018 und 2020 an mehreren Übergriffen auf Personen beteiligt, die sie für Anhänger der rechten Szene hielt. Dabei kamen verbotene Teleskopschlagstöcke zum Einsatz, und insgesamt wurden dreizehn Menschen bei sechs Überfällen in Sachsen und Thüringen verletzt. Eine weitere geplante Aktion konnte durch ihre Festnahme im Jahr 2020 verhindert werden, wie die NZZ berichtet.
Anklagen und Urteile
Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung legten Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden ein. Die Bundesanwaltschaft, die eine Haftstrafe von acht Jahren forderte, störte sich daran, dass das vorherige Urteil als zu milde angesehen wurde, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Letztlich prüfte der BGH den Fall ausschließlich auf Rechtsfehler, ohne neue Beweise oder Zeugen zu hören. Der Vorsitzende Richter stellte klar, dass politische Auseinandersetzungen mit Worten und nicht mit Gewalt geführt werden sollten.
Lina E. wurde als Anführerin der Gruppe identifiziert, die von den deutschen Medien als „Hammerbande“ bezeichnet wurde. Trotz der Verurteilung und der bestätigten Haftstrafe ist die 30-Jährige derzeit auf freiem Fuß, da der Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft ist sie bis zur Rechtskraft des Urteils frei. Die genaue Dauer ihrer Reststrafe muss nun unter Berücksichtigung der Untersuchungshaft berechnet werden.
Linksextremismus in Deutschland
Der Fall von Lina E. ist nicht nur in rechtlicher Hinsicht von Bedeutung, sondern verdeutlicht auch den anhaltenden Trend des Linksextremismus in Deutschland. Laut dem Verfassungsschutzbericht 2023 gibt es etwa 37.000 Personen mit linksextremistischem Potenzial, darunter 11.200 gewaltorientierte Linksextremisten. Im vergangenen Jahr wurden 4.248 linksextremistische Straftaten registriert, ein Anstieg um 10,4 % im Vergleich zu 2022. Besonders besorgniserregend sind die Zahlen zu Gewaltdelikten gegen die Polizei und Zunahmen bei Körperverletzungen und Sachbeschädigungen.
Die Entwicklung der linksextremistischen Straftaten zeigt sich besonders in den Bundesländern Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Hier traten die meisten Delikte auf, was den Kontext um Fälle wie den von Lina E. weiter verdeutlicht. Nach dem Urteil im Jahr 2023 protestierte die linksradikale Szene in mehreren Städten, was zu Sachbeschädigungen und Angriffen auf Polizisten führte.
Der Fall Lina E. stellt somit nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein gesellschaftliches Problem dar, das weiterhin hohe Aufmerksamkeit erregt und als Präzedenzfall für den Umgang Deutschlands mit Linksextremismus gilt. Weitere Informationen zu diesem Thema sind im Verfassungsschutzbericht zu finden.
Details | |
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Vorfall | Körperverletzung |
Ursache | Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung |
Ort | Sachsen, Deutschland |
Verletzte | 13 |
Festnahmen | 1 |
Quellen |