Familie W. bleibt in Rangsdorf: BGH stoppt Abriss ihres Hauses!

Rangsdorf, Brandenburg, Deutschland - In Rangsdorf, Brandenburg, kämpft eine Familie seit elf Jahren um ihr Zuhause. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun dem Abriss ihres Hauses widersprochen und die Angelegenheit zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg zurückverwiesen. Laut Welt wurde entschieden, dass die Eheleute nicht zu Unrecht zum Abriss ihres Einfamilienhauses verurteilt wurden.

Die Familie W. hatte das Grundstück im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung erworben. Nach dem Bau eines Hauses und dem Einzug mit ihren zwei Kindern meldete sich jedoch der ursprüngliche Eigentümer, ein US-Amerikaner, der das Grundstück 1991 geerbt hatte. Er forderte die Rückgabe des Grundstücks, da die Zwangsversteigerung aufgrund eines Fehler der Behörden nicht rechtsgültig gewesen sei.

Rechtliche Auseinandersetzung

2014 entschied das Landgericht Potsdam, dass das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem ursprünglichen Eigentümer gesucht hatte. Dadurch wurde der Zuschlag der Zwangsversteigerung aufgehoben und der ursprüngliche Eigentümer blieb im Besitz des Grundstücks. In einem Urteil im Juni 2023 verurteilte das OLG Brandenburg die Familie, ihr Haus binnen eines Jahres abzureißen und das Grundstück zu räumen. Zudem war die Familie W. verpflichtet worden, eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen zu löschen und rund 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zu zahlen, wie Beck berichtete.

Die Eheleute legten Revision ein, die jetzt in der Entscheidung des BGH erfolgreich war. Das Gericht stellte klar, dass die Familie das Grundstück nur räumen müsse, wenn der klagende Eigentümer ihnen für das haus Verwendungsersatz zahlt. Die Vorsitzende Richterin des BGH bekräftigte, dass die früheren Urteile nicht mehr relevant seien und dass die Familie durch die Aufhebung des Zuschlags das Grundstück endgültig verloren habe.

Folgen für die Familie W.

Die Entscheidung des BGH sorgt für eine grundlegende Neubewertung der Situation. Die Eheleute äußerten Zweifel an der Fehlerhaftigkeit des ursprünglichen Verfahrens und kritisierten, dass sie nicht angehört wurden. Es wurde zudem diskutiert, ob der Bau eines Hauses auf einem Grundstück als „Verwendung“ zählt. Ein wichtiges Element in diesem Prozess wird die Frage sein, ob das Verfahren im März rechtskräftig abgeschlossen wird, da dies für die Familie W. möglicherweise Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Brandenburg eröffnet.

Das brandenburgische Justizministerium hat angekündigt, dass das Land für durch Fehler bei der Zwangsversteigerung verursachte Schäden aufkommen muss und strebt eine außergerichtliche Einigung an. Solche Fehler sind nicht nur selten, sondern betreffen auch die Rechte betroffener Familien, die in diesem System Schutz suchen.

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Details
Vorfall Zwangsversteigerung
Ursache Fehler bei Zwangsversteigerung
Ort Rangsdorf, Brandenburg, Deutschland
Schaden in € 286000
Quellen