AfD erleidet schwere Niederlage: Gericht bestätigt Verfassungsschutzbericht!

Berlin, Deutschland - Die AfD musste kürzlich eine juristische Niederlage im Streit um ihr Extremismuspotenzial hinnehmen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Klage der Partei gegen den Verfassungsschutzbericht 2022 abgewiesen. Damit wird bestätigt, dass das Bundesinnenministerium die Einschätzung von einem „extremistischen Personenpotenzial von etwa 10.000 Personen“, was 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder entspricht, nicht korrigieren muss, wie tag24.de berichtet.

Die AfD hatte die Aussagen als rechtlich und tatsächlich nicht haltbar kritisiert und war gerichtlich gegen sie vorgegangen. Im Eilverfahren entschied bereits Anfang 2024 das Verwaltungsgericht, dass die Veröffentlichung des Berichts nicht geändert werden müsse. Dieses Urteil wurde nun durch das Oberverwaltungsgericht bestätigt, das klarstellte, dass das Ministerium in der Pflicht sei, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, wenn ausreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorhanden sind.

Rechtsextremismuspotenzial innerhalb der AfD

Besonders in den Fokus rückte das Netzwerk um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke, der als zentrale Figur des identifizierten Rechtsextremismuspotenzials gilt. Der Verfassungsschutzbericht 2022 hielt der Überprüfung stand, was die Gerichte dazu veranlasste, die Beschwerde der AfD zurückzuweisen. Der Beschluss im Eilverfahren ist unanfechtbar, allerdings ist ein Hauptsacheverfahren theoretisch möglich, wie auch rbb24.de berichtet.

Das Bundesinnenministerium wird nicht gezwungen, seine substantiellen Informationen zu verändern. Es bleibt festzustellen, dass Anhaltspunkte für Rechtsextremismus innerhalb eines Teils der AfD-Mitglieder bestehen. Für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts spielt auch die Einschätzung des Verfassungsschutzes über die AfD eine wesentliche Rolle.

Gesamtbild des Rechtsextremismus in Deutschland

Das Thema hat eine weitreichende repercussive Dimension. Laut dem aktuellen Verfassungsschutzbericht sind bis Ende 2023 insgesamt 40.600 Personen dem Rechtsextremismus zuzuordnen, darunter 14.500 gewaltorientierte rechtsextremistische Personen. Der Anstieg rechtsextremistischer Straftaten um 22,4 % auf insgesamt 25.660 Taten, einschließlich 1.148 Gewalttaten, verdeutlicht die Problematik. Propagandadelikte machen mit 15.081 Taten den größten Teil aus (verfassungsschutz.de).

Die AfD bleibt ein wichtiges Element innerhalb des rechtsextremistischen Parteienspektrums. Der Bericht zeigt, dass die Partei nach wie vor über ein erhebliches extremistisches Potenzial von etwa 11.000 Mitgliedern verfügt. Daneben beobachten die Sicherheitsbehörden auch die von der Partei organisierten Jugendgruppen wie die „Junge Alternative“, die als Verdachtsfall eingestuft sind und gegen ethnische Fremde agitieren.

In Anbetracht der zunehmenden Radikalisierung im Internet und der wachsenden Gefahr von rechtsterroristischen Ansätzen ist die Jurisprudenz und öffentliche Berichterstattung über rechtsextreme Strömungen relevanter denn je. Die abzulehnende Klage der AfD spiegelt das Bestreben wider, den gesellschaftlichen Diskurs über rechtsextreme Ideologien weiterhin zu beeinflussen und zu steuern.

Details
Vorfall Rechtsextremismus
Ort Berlin, Deutschland
Quellen