Bundesgerichtshof ordnet Änderung des Verbots der Kinderehe an

BERLIN (AP) – Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass ein Gesetz zum Verbot von Kinderehen geändert werden muss, weil es die Möglichkeit ausschließt, eine Ehe fortzusetzen, wenn beide Ehepartner erwachsen sind.

Die Bundesregierung hat das Gesetz 2017 mit dem erklärten Ziel verabschiedet, im Ausland verheiratete Mädchen zu schützen. 2015 kamen viele Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak und Afghanistan nach Deutschland.

Das Bundesverfassungsgericht sagte, im Ausland geschlossene Eheschließungen von Personen unter 16 Jahren könnten weiterhin ohne Prüfung der Umstände des Falles für nichtig erklärt werden. Aber die Richter sagten, es sollte eine Möglichkeit geben, dass solche Gewerkschaften legal bleiben, wenn beide Personen inzwischen das Erwachsenenalter erreicht haben.

Das Gericht entschied auch, dass das Gesetz geändert werden muss, um Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung vorzusehen.

Das Gericht wies Regierung und Gesetzgeber an, das Gesetz bis Mitte 2024 zu überarbeiten.

Quelle: APNews

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