Christina Block: Gericht entzieht Sorgerecht für ihre Kinder!
Sonderburg, Dänemark - In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Familiengericht in Sonderburg am 5. Mai 2025 entschieden, dass Christina Block das Sorgerecht für ihre Kinder Theodor und Klara verliert. Der Vater der Kinder, Stephan Hensel, hatte zuvor nur das vorläufige alleinige Sorgerecht. Die Entscheidung folgt auf einen Vorfall, bei dem die Kinder in der Zeit um den Jahreswechsel 2023/2024 als entführt galten und sich schließlich bei ihrer Mutter in Deutschland aufhielten, während sie ursprünglich bei ihrem Vater in Dänemark waren. Die Gerichtsentscheidung stellt fest, dass es keine „Entfremdung“ von den Kindern gegeben habe und dass deren Wunsch, bei ihrem Vater zu leben, berücksichtigt werden müsse. Christina Blocks Anwältin, Elisabeth Unger, äußerte, dass ihre Mandantin „zutiefst erschüttert“ sei und widersprach der Feststellung des Gerichts zur „Entfremdung“. Die Anwältin ließ offen, ob sie gegen das Urteil vorgehen möchte.
Die Entscheidung erregt nicht nur in Deutschland, sondern auch in Dänemark Aufmerksamkeit, da sie den internationalen Rechtsrahmen für Sorgerechtsstreitigkeiten beleuchtet. Seit Februar 2024 sind die deutschen Gerichte nicht mehr für den Sorgerechtsstreit zuständig. Dieser Zuständigkeitswechsel basiert auf einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts, die besagt, dass die deutschen Gerichte keine internationale Zuständigkeit haben, da die Kinder ihren Lebensmittelpunkt in Dänemark haben.
Internationale Sorgerechtsbestimmungen
Die Regelungen im internationalen Familienrecht in Deutschland sind komplex und beinhalten mehrere vereinbarte Vorschriften. Dazu zählen unter anderem die Verordnung (EU) 2019/1111, bekannt als Brüssel II b-Verordnung, die seit dem 1. August 2022 in Kraft ist. Diese Verordnung hat Einfluss auf die Sorgerechtsverfahren und gewährleistet, dass internationale Standards eingehalten werden. Zudem regelt das Haager Kindesentführungsübereinkommen, das am 25. Oktober 1980 in Kraft trat, den Schutz von Kindern vor widerrechtlichem Verbringen über Grenzen hinweg. Das Bundesamt für Justiz fungiert als zentrale Behörde und kann Rückführungsverfahren entführter Kinder einleiten.
Für Eltern, die Unterstützung in Fällen von Kindesentführungen oder bei der Durchsetzung von Umgangsrechten benötigen, stellt das Bundesamt für Justiz Informationen und Hilfestellungen bereit. Eine Vielzahl europäischer Rechtsinstrumente wie das Europäische Sorgerechtsübereinkommen und das Haager Kinderschutzübereinkommen bieten zusätzliche frametiefsrechtliche Sicherheiten für Familien.
Statistik und Fallbearbeitung
Zur Verbesserung der Transparenz erfasst die deutsche Zentrale Behörde Statistiken zu Fällen, die auf den oben genannten internationalen Vereinbarungen basieren. Diese umfassen unter anderem Rückführungen widerrechtlich verbrachter oder zurückgehaltener Kinder sowie Regelungen des grenzüberschreitenden Umgangs mit Kindern. Ziel dieser Statistiken ist es, wichtige Aspekte der Fallbearbeitung sowohl inhaltlich als auch zeitlich zu dokumentieren und Informationen für wissenschaftliche Untersuchungen bereitzustellen.
Das Urteil im Fall von Christina Block und ihre Kinder ist ein weiteres Beispiel für die Herausforderungen, die sich in internationalen Familienrechtskontexten ergeben. Es verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen rechtlichen Auseinandersetzung und die Auswirkungen von Zuständigkeitswechseln zwischen den Ländern. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall rechtlich weiter entwickeln wird und ob Christina Block von ihrem Recht Gebrauch macht, gegen das Urteil vorzugehen.
Details | |
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Vorfall | Entführung |
Ursache | mutmaßliche Entführung der Kinder |
Ort | Sonderburg, Dänemark |
Quellen |