Einspruch gegen Bundestagswahl: BSW fordert Neuauszählung der Stimmen!

Das Bündnis Sahra Wagenknecht legt Einspruch gegen das Wahlergebnis der Bundestagswahl 2025 ein, fordert Neuauszählung.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht legt Einspruch gegen das Wahlergebnis der Bundestagswahl 2025 ein, fordert Neuauszählung. (Symbolbild/NAG Archiv)

Deutschland - Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat heute Einspruch gegen das Wahlergebnis der Bundestagswahl eingelegt. Laut dem BSW gibt es signifikante Hinweise darauf, dass bis zu 32.000 Stimmen nicht oder falsch zugeordnet wurden, was der Partei eine realistische Chance auf einen Einzug ins Parlament eröffnen könnte. Die amtlichen Ergebnisse zeigen, dass das BSW lediglich 4,981 Prozent der Zweitstimmen erreichte und damit nur 9.529 Stimmen unter der Fünf-Prozent-Hürde blieb, die für den Einzug in den Bundestag notwendig ist.

Die Parteichefin Sahra Wagenknecht betont, dass eine Neuauszählung möglicherweise die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag verändern könnte. Co-Chefin Amira Mohamed Ali ergänzt, dass das BSW nicht von einer bewussten Manipulation ausgeht, sondern von Fehlern während der Auszählung. Diese Fehlerquellen umfassen unter anderem Verwechslungen aufgrund von Namensähnlichkeiten und ungültig gewertete Stimmen, die im Rahmen eigener Recherchen dokumentiert wurden.

Einspruch und mögliche Folgen

Der offizielle Einspruch wurde heute beim Bundestag eingereicht und wird zur Prüfung an den Wahlprüfungsausschuss weitergeleitet. Das BSW rechnet mit einer langen Bearbeitungszeit. Insgesamt wurden bis Dienstagnachmittag 885 Einsprüche verzeichnet. Dies zeigt, dass das Anliegen des BSW nicht isoliert ist; es gibt eine Vielzahl an Wähler*innen, die Unstimmigkeiten in der Wahl bemängeln. Der Wahlprüfungsausschuss hat die Aufgabe, zu prüfen, ob ein Fehler vorliegt, der eine Neuauszählung sowie eine mögliche Einflussnahme auf die Sitzverteilung zur Folge haben könnte.

Laut dem Wahlprüfungsgesetz können Wahlberechtigte ihre Einsprüche binnen zwei Monaten nach der Wahl einlegen. Die möglichen Entscheidungen des Bundestags reichen von der Feststellung einer Rechtsverletzung bis zur Erklärung der Wahl als ungültig. Noch im März wies das Bundesverfassungsgericht bereits einen Eilantrag des BSW auf eine sofortige Neuauszählung zurück und verwies auf das reguläre Wahlprüfungsverfahren.

Statistiken und Überlegungen

Die Analyse von 299 Kreiswahlleitern zur Auszählung zeigt, dass in 50 Wahllokalen, in denen Überprüfungen stattfanden, zusätzliche Stimmen für das BSW festgestellt werden konnten. Diese Korrekturen führten bereits zu 4.277 neuen Stimmen, doch die Zielmarke von 9.529 Stimmen zur Überwindung der Fünf-Prozent-Hürde bleibt weiterhin in weiter Ferne. Dennoch äußert BSW-Politiker Fabio De Masi die Überzeugung, dass durch weitere Nachforschungen im fünfstelligen Bereich zusätzliche Stimmen aufgetrieben werden können.

Die Wahl in Deutschland gliedert sich in zahlreiche Wahlbezirke, insgesamt 299, davon 66.484 Urnenwahlbezirke und 28.640 Briefwahlbezirke. Das BSW ist auf die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Wahlleitern angewiesen, um die Stimmenverteilung korrekt nachvollziehen zu können.

Indem das BSW auf eigene Nachforschungen und die gesammelten Daten zurückgreift, hofft die Partei, ihre Position im Bundestag zu verbessern und möglicherweise die geplante schwarz-rote Koalition ohne Mehrheit zu lassen. Wie das Plenum des Deutschen Bundestages letztlich entscheidet, bleibt abzuwarten;

denn gegen die Entscheidung des Parlaments ist eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht möglich, um die Vertretung der Wählerstimmen zu gewährleisten.

Weitere Details und Informationen sind in den Artikeln von ZVW, TZ und auf der Seite der Bundeswahlleiterin verfügbar.

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Ort Deutschland
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