EuGH-Urteil: Check24 darf Tarifnoten für Versicherungen weiter nutzen!

München, Deutschland - Das Vergleichsportal Check24 darf vorerst weiterhin an seinem Tarifnotensystem für Versicherungen festhalten. Diese Entscheidung geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor, das am Donnerstag in Luxemburg getroffen wurde. Der EuGH stellte fest, dass das zuständige Landgericht klären muss, ob die Notenvergabe eine «vergleichende Werbung» im Sinne des EU-Rechts darstellt. Die Richterinnen und Richter gehen dabei nicht davon aus, dass dies der Fall ist. Somit bleibt das Notensystem, das Versicherungen mit Noten von 1,0 bis 4,0 bewertet, vorerst bestehen und bietet Verbrauchern einen Überblick über verschiedene Angebote, um die Produktauswahl zu erleichtern. Diese Informationen wurden von der Süddeutschen Zeitung bereitgestellt.
Im Kern des Rechtsstreits steht die Klage der HUK-Coburg. Der Versicherer sieht das Notensystem von Check24 als unzulässige vergleichende Werbung und fordert Unterlassung sowie Schadensersatz. HUK-Coburg argumentiert, dass die komplexen Leistungen von Versicherungen nicht adäquat auf eine Note reduziert werden können und dass die Notenvergabe ein hohes Täuschungspotential für Verbraucher birgt. In diesem Zusammenhang verweist das Unternehmen auf eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1997, die eine objektive Untersuchung für die Notenvergabe fordert.
Entscheidung des EuGH stärkt Vergleichsportale
Der EuGH entschied, dass kein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn der Vergleichsdienst wie Check24 kein Mitbewerber des bewerteten Unternehmens ist. Diese Entscheidung könnte die Rechtsposition anderer Vergleichsportale wie Verivox ebenfalls stärken. Check24 bietet einen Tarifvergleich für verschiedene Versicherungssparten an, unter anderem für Kfz-Policen und Riester-Renten. Nutzer können über das Portal nicht nur Tarife vergleichen, sondern auch gleich Verträge abschließen. Die Tarifnoten, die mit Schulnoten korrelieren, sollen es den Verbrauchern erleichtern, unterschiedliche Angebote zu bewerten und zu vergleichen, so ein Bericht von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Die Einschätzung des EuGH zielt auch darauf ab, die Rolle von Check24 im Wettbewerb zu definieren. Das Landgericht München I hatte ursprünglich gefragt, ob die Notenvergabe durch Check24 angesichts der Komplexität der Versicherungsleistungen zulässig ist. Der EuGH stellte in Frage, ob die beiden Unternehmen als Mitbewerber zu betrachten sind, da HUK-Coburg Versicherungen direkt erbringt, während Check24 lediglich vergleicht und vermittelt. Das Landgericht in München wird nun die endgültige Entscheidung zu diesem Fall fällen.
Verbraucherschutz und Vergleichsportale
Vergleichsportale spielen in der heutigen Zeit eine wichtige Rolle, da Verbraucher häufig auf die Erfahrungen anderer zurückgreifen oder diese Plattformen zur Produktsuche nutzen. Sie ermöglichen Transparenz und Vergleichbarkeit. Allerdings sorgen solche Portale bei einigen Unternehmen für Unmut. Ein Bericht des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2019 beleuchtet verschiedene Probleme in der Branche. Bei einer sektorenübergreifenden Untersuchung von 150 Vergleichsportalen wurden diverse Punkte angesprochen, darunter verbraucherschädigende Irreführungen und mangelnde Transparenz.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass bei Rankings teilweise die Höhe der Provisionen der Anbieter den Ausschlag gibt, was potenziell Verbraucher irreführen kann. Weitere Taktiken wie Schleichwerbung oder irreführende Hinweise auf Exklusivangebote haben ebenfalls zur Besorgnis beigetragen. Die Verbraucher werden dazu angehalten, vorsichtig zu sein, wie Rankings zustande kommen, und darauf zu achten, ob relevante Anbieter berücksichtigt wurden.
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Ort | München, Deutschland |
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