Führerschein-Umtausch: So vermeiden Sie das Verwarnungsgeld!

Deutschland - In Deutschland steht eine bedeutende Veränderung für Autofahrer bevor: Der flächendeckende Führerscheinumtausch, der seit einigen Jahren im Gange ist, muss bis zum Jahr 2033 abgeschlossen sein. Aktuell sind zahlreiche Bürger betroffen, da viele ihre alten Führerscheine noch nicht gegen die fälschungssicheren EU-Führerscheine im praktischen Scheckkartenformat getauscht haben. Der nächste wichtige Stichtag markiert den 19. Januar 2026, an dem Autofahrer mit Führerscheinen der Jahrgänge 1971 bis 1973 ihre Dokumente umtauschen müssen. Dies betrifft rund drei Millionen Bürger. Wer nach diesem Datum mit einem alten Führerschein fährt, sieht sich einem Verwarnungsgeld von 10 Euro ausgesetzt. Auch ältere Führerscheine im Scheckkartenformat, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, fallen unter die Umtauschanforderungen. Ruhr24 berichtet, dass der gesamte Prozess schrittweise nach einem fest definierten Zeitplan erfolgt, der sich an Geburtsjahrgängen und Ausstellungsdaten orientiert.

Der Umtauschprozess wurde 2022 ins Leben gerufen und wird bis zum 19. Januar 2033 andauern. Insgesamt sind circa 42 Millionen Führerscheine in Deutschland betroffen, die alle vor 2013 ausgestellt wurden. Hintergrund dieser Maßnahme ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG, die eine einheitliche, fälschungssichere Norm für Führerscheine in allen EU-Mitgliedstaaten vorschreibt. Zudem werden alle Führerscheine in einer zentralen Datenbank erfasst, um Missbrauch zu verhindern. ADAC betont, dass der Umtausch ohne zusätzliche Prüfungen oder Gesundheitsuntersuchungen erfolgt, was den Prozess für die Bürger erleichtert.

Umtauschfristen im Detail

Die Fristen für den Umtausch hängen vom Geburtsjahr und dem Ausstellungsdatum des alten Führerscheins ab. Im Folgenden sind die relevanten Fristen für die verschiedenen Jahrgänge und Ausstellungen aufgelistet:

Führerscheintyp Betrifft Jahrgänge / Ausstellungsjahre Frist
Papierführerscheine (bis 31.12.1998) 1953-1958 bis 19. Januar 2022
1959-1964 bis 19. Januar 2023
1965-1970 bis 19. Januar 2024
1971-1973 bis 19. Januar 2026
Scheckkartenführerscheine (1.1.1999–18.1.2013) 2005-2007 bis 19. Januar 2026
2008 bis 19. Januar 2027
2009 bis 19. Januar 2028
2010 bis 19. Januar 2029
2011 bis 19. Januar 2030
2012-18.1.2013 bis 19. Januar 2031
Betrifft alle Jahrgänge Geboren vor 1953 bis 19. Januar 2033

Neuer Führerschein und anfallende Kosten:

Für den Umtausch benötigen Autofahrer einige Unterlagen: einen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie den alten Führerschein. Der Prozess kostet in der Regel etwa 25 Euro, wobei zusätzliche Gebühren für die Karteikartenabschrift oder das Passfoto anfallen können. BMV weist darauf hin, dass die Fahrerlaubnis an sich unbefristet ist, jedoch der neue Führerschein auf 15 Jahre gültig ist. Zudem besteht die Möglichkeit, den alten Führerschein auf Wunsch zu behalten, nachdem dieser ungültig gemacht wurde.

Für im Ausland lebende Deutsche gelten spezielle Regelungen, um den Führerschein umtauschen zu können. Dies ist besonders relevant, da in einigen Ländern Probleme beim Anmieten von Fahrzeugen auftreten können, wenn der alte Führerschein abgelaufen ist. Die zuständigen deutschen Fahrerlaubnisbehörden sind auch für den Umtausch aus dem Ausland verantwortlich.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Deutschland
Quellen