Georgischer Mann in Kehl: Haftbefehl und Einreiseverbot entdeckt!

Bundespolizei kontrolliert in Kehl einen Georgier mit Haftbefehl und Einreiseverbot. Geldstrafe verhindert Haft.
Bundespolizei kontrolliert in Kehl einen Georgier mit Haftbefehl und Einreiseverbot. Geldstrafe verhindert Haft. (Symbolbild/NAG Archiv)

Kehl, Deutschland - Ein georgischer Staatsbürger wurde am Samstagabend (08.03.) an einer Straßenbahnhaltestelle in Kehl von der Bundespolizei kontrolliert. Der 30-Jährige war zuvor von Straßburg nach Kehl gereist und wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen seiner bevorstehenden Ausweisung und ein Einreiseverbot bis 2027 vorlag.

Der Mann konnte eine Geldstrafe bezahlen und entging somit einer 20-tägigen Haftstrafe. Trotz dieser Zahlung erwartet ihn nun eine Anzeige wegen versuchter Einreise, die gegen die bestehenden Verbotsauflagen verstößt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Einreise nach Deutschland verweigert.

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Ort Kehl, Deutschland