Elektronische Patientenakte: Der Startschuss für sichere Gesundheit!

Ab 2025 erhalten gesetzlich Versicherte die elektronische Patientenakte (ePA), die Gesundheitsdaten sicher verwaltet und kontrolliert.
Ab 2025 erhalten gesetzlich Versicherte die elektronische Patientenakte (ePA), die Gesundheitsdaten sicher verwaltet und kontrolliert. (Symbolbild/NAG)

Hamburg, Deutschland - Ab Anfang 2025 können gesetzlich Versicherte ihre Gesundheitsdaten über eine neue elektronische Patientenakte (ePA) verwalten. Diese wird von der Krankenkasse bereitgestellt und ermöglicht den Nutzern, medizinische Informationen zentral zu speichern und zu organisieren. Private Krankenversicherungen hingegen sind nicht verpflichtet, eine ePA anzubieten, können dies jedoch tun. Um die ePA zu nutzen, benötigen Versicherte die kostenlose ePA-App ihrer Krankenkasse, die im Apple-Store und im Google Play Store verfügbar ist.

Für den erstmaligen Zugang zur ePA ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion oder eine elektronische Gesundheitskarte mit PIN erforderlich. Dabei dürfen bestehende ePA-Apps weiterverwendet werden. Die ePA enthält eine Vielzahl von Gesundheitsdaten, die regelmäßig durch Ärzte aktualisiert werden, darunter Befunde, Diagnosen, Therapien und Behandlungsberichte. Zusätzlich beinhaltet sie eine Medikationsliste, die alle verschriebenen und ausgegebenen Medikamente aufzeigt.

Verwaltung und Datensicherheit

Versicherte haben die Kontrolle darüber, welche Daten von welchen Einrichtungen eingesehen werden dürfen. Standardmäßig haben behandelnde Einrichtungen 90 Tage Zugriff auf die Daten, während Apotheken nur für drei Tage Zugriff erhalten. Nutzer können Zugriffe jederzeit beendenden oder dauerhaft anpassen. Zudem gibt es die Möglichkeit, sensible Informationen nur mit ausdrücklicher Zustimmung zu speichern.

Die Sicherheit der Gesundheitsdaten hat höchste Priorität. Alle Daten werden auf sicheren Servern in Deutschland gespeichert und die Übertragung erfolgt verschlüsselt über sichere Kanäle. In Anbetracht von Sicherheitsbedenken, die im Dezember 2024 durch den Chaos Computer Club geäußert wurden, wurde ein umfassendes Sicherheitskonzept erstellt. Dieses wird von der gematik und dem BSI als angemessen erachtet, um die Gesundheitsdaten der Nutzer zu schützen.

Einführung und Nutzung der ePA

Die ePA wurde am 15. Januar 2025 in verschiedenen Testregionen, darunter Hamburg und Teile von Nordrhein-Westfalen, eingeführt. Nach einer erfolgreichen Pilotphase ist eine flächendeckende Einführung für alle gesetzlich Krankenversicherten geplant. Die ePA dient als digitaler, lebenslanger Aktenordner und ist ein Ergebnis der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen, der es ermöglicht, den Austausch medizinischer Dokumente zu erleichtern und Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Nutzung der ePA freiwillig ist und Versicherte jederzeit einen Widerspruch gegen die Verwendung einlegen können. Obgleich die ePA zahlreiche Vorteile bietet, gibt es auch Nachteile, wie etwa technische Anforderungen und potenzielle Sicherheitsrisiken. Personen ohne digitale Endgeräte können die ePA passiv nutzen, sind jedoch in ihrer aktiven Verwaltung eingeschränkt.

Zusätzlich haben die Ombudsstellen der Krankenkassen die Aufgabe, Unterstützung bei der Nutzung der ePA anzubieten und sicherzustellen, dass alle Betroffenen umfassend informiert sind.

Für die Authentifizierung im Rahmen der ePA müssen sich die Nutzer über ihre elektronische Gesundheitskarte und eine PIN identifizieren. Dies gewährleistet, dass der Zugang zu den Gesundheitsdaten sicher ist und nur autorisierten Personen ermöglicht wird. Unter Umständen sind auch alternative Authentifizierungsmethoden, wie zum Beispiel biometrische Verfahren, möglich.

Abschließend lässt sich sagen, dass die elektronische Patientenakte einen wichtigen Schritt in Richtung digitaler Gesundheitsversorgung darstellt und gleichzeitig strenge Datenschutzrichtlinien und Sicherheitsstandards in Deutschland gewährleistet. Weitere Informationen zur ePA sind auf den Webseiten des Bundesgesundheitsministeriums und von Gematik sowie für privat Versicherte verfügbar.

Für weitere Details zur ePA besuchen Sie bitte Die Freie Presse, Verbraucherzentrale und gesund.bund.de.

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Ort Hamburg, Deutschland
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