Gericht entscheidet: Campact und der umstrittene Geldfluss vom Staat

Hamburg, Deutschland - Das Landgericht Hamburg hat in einer aktuellen Entscheidung festgelegt, dass die Äußerung über einen „mittelbaren Zufluss“ von Bundesmitteln an den Verein Campact e. V. rechtlich zulässig ist. Der Fall dreht sich um eine Klage, die Campact gegen den Rechtsanwalt Markus Haintz eingereicht hatte, nachdem dieser in einem Social-Media-Beitrag behauptet hatte, es gebe diesen Mittelzufluss über die Organisation HateAid, an der Campact beteiligt ist. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Campact wurde vom Gericht zurückgewiesen, da der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht statthaft sei, wie freilich-magazin.com berichtet.

Die Kammer stellte fest, dass die angegriffene Äußerung weniger als Tatsachenbehauptung, sondern vielmehr als Wertung einzustufen ist. Haintz hatte in seinem Beitrag zudem darauf hingewiesen, dass Campact keine staatlichen Mittel erhält und 50 Prozent der Anteile an der HateAid gGmbH hält. Diese als „Tochtergesellschaft“ bezeichnete Organisation hat zwischen 2021 und 2024 Fördergelder aus Bundesmitteln in Höhe von ca. 2,18 Millionen Euro erhalten. Campact hat jedoch keinen „beherrschenden Einfluss“ auf HateAid, wodurch die rechtliche Einordnung von deren Verhältnis nicht dem Standard eines „Tochterunternehmens“ entspricht.

Überprüfung durch die Bundesregierung

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion klargestellt, dass der Verein Campact e. V. keine direkten Förderungen von der Bundesregierung erhält. Campact ist jedoch Mitgesellschafter der HateAid gGmbH. Diese wird im Rahmen einer Projektförderung für das Projekt ‚Kompetenznetzwerk Hass im Netz/HateAid gGmbH‘ gefördert, das von September 2021 bis Dezember 2024 läuft. Im Jahr 2024 wird HateAid eine Zuwendung von 599.989,19 Euro durch das Bundesministerium der Justiz erhalten, wie bundestag.de berichtet.

Die Abwägung des Gerichts fiel zugunsten der Meinungsfreiheit aus, und die Verwendung des Begriffs „Zufluss“ wurde ebenfalls nicht als Tatsachenbehauptung angesehen. In diesem Kontext wird die beanstandete Äußerung als wertend anerkannt und unterscheidet sich damit von anderen, unzulässigen Äußerungen in diversen Verfahren.

Relevanz der Entscheidung

Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf die öffentliche Wahrnehmung von Campact und deren Beteiligung an HateAid sowie auf die Diskussion über die Finanzierung von Organisationen, die sich mit digitalen Herausforderungen und Hass im Netz auseinandersetzen. Weitere Informationen zu den Fördergeldern und der rechtlichen Analyse dieses Falles sind in detaillierteren Ausführungen auf der parlamentarischen Seite bundestag.de einsehbar.

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Vorfall Sonstiges
Ort Hamburg, Deutschland
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