Internationaler Austausch: Prof. Krells Blick auf deutsches Strafrecht

Die Bucerius Law School fördert internationale Forschungsaufenthalte, inklusive Gastprofessuren und Austauschprogramme am Hamburger Campus.
Die Bucerius Law School fördert internationale Forschungsaufenthalte, inklusive Gastprofessuren und Austauschprogramme am Hamburger Campus. (Symbolbild/NAG)

Hamburg, Deutschland - Die Internationalität in der Wissenschaft gewinnt zunehmend an Bedeutung, weshalb viele Hochschulen und Forschungseinrichtungen den Austausch zwischen Wissenschaftler:innen im Ausland und im eigenen Land fördern. Dies verdeutlicht die Bucerius Law School, die Forschungsaufenthalte ihrer Wissenschaftler:innen im Ausland unterstützt. Gleichzeitig wird ausländischen Gastwissenschaftler:innen die Möglichkeit geboten, ihre Forschung am Hamburger Campus zu präsentieren. Law School berichtet, dass Prof. Dr. Paul Krell, der Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Bucerius Law School, im März 2023 als Gastprofessor an der University of Notre Dame in Indiana, USA, unterrichtete. Dabei handelt es sich um eine bereits bestehende Kooperation, die Ursprung in einer gemeinsamen Tagung in Hamburg hat.

Während seines Aufenthalts in den USA behandelte Prof. Krell die Grundprinzipien und Grenzen des deutschen Strafrechts. Er wählte Themen aus, die eine Nähe zur angloamerikanischen Diskussion aufwiesen. Dadurch sollte eine interaktive Vorlesung ermöglicht werden, in der die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Strafrechtstraditionen erarbeitet wurden. Sein Auslandsaufenthalt eröffnete ihm neue Perspektiven im Strafrechtsdenken und Krell plant, in naher Zukunft eine Tagung mit amerikanischen Kolleginnen und Kollegen durchzuführen.

Forschungsaufenthalte und deren Bedeutung

Forschungsaufenthalte sind für Wissenschaftler:innen nicht nur eine Möglichkeit, sich international zu vernetzen, sondern auch wesentliche Bausteine in ihrer akademischen Laufbahn. Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht hebt hervor, dass es jährlich rund 1.000 Gäste aus dem In- und Ausland anzieht, die dort wissenschaftliche Arbeiten durchführen. Diese Gäste erhalten Zugang zu Lesesälen und einer umfangreichen Bibliothek, was ihre Forschung maßgeblich unterstützt.

Das Institut bietet die Möglichkeit, einen Forschungsaufenthalt zu beantragen, sofern ein ernsthaftes wissenschaftliches Interesse an der Nutzung der Bibliothek besteht. Darüber hinaus gibt es Stipendien für Rechtswissenschaftler:innen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, finanziert von der Max-Planck-Gesellschaft und anderen Stiftungen. Das Welcome Center des Instituts bietet zudem Hilfe bei der Organisation des Aufenthalts, einschließlich Stipendienbewerbung, Wohnungssuche und Visaanträgen.

Karrierechancen durch internationale Forschung

Der Aufenthalt im Ausland kann für Postdocs – dem wissenschaftlichen Nachwuchs nach der Promotion – entscheidend sein. Laut academics.de nutzen viele deutsche Postdocs die Gelegenheit, im Ausland zu forschen. Im Jahr 2019 waren etwa 8.000 deutsche Postdocs international aktiv und profitierten von der Möglichkeit, eigene Forschungsvorhaben zu verfolgen und Fachartikel zu publizieren.

Ein solcher Auslandsaufenthalt verbessert nicht nur die internationalen Kontakte, sondern steigert auch die Eigeninitiative und Anpassungsfähigkeit der Wissenschaftler:innen. Jede Person, die ein Forschungsprojekt plant, steht jedoch vor Herausforderungen wie sprachlichen, kulturellen und administrativen Hürden. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld umfassend über Informationsquellen, Zugangsvoraussetzungen und den Bewerbungsprozess zu informieren.

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Ort Hamburg, Deutschland
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