Einspeisevergütung 2025: Keine Auszahlung bei negativem Strompreis!

Darmstadt, Deutschland - Am 28. Januar 2025 haben sich die SPD, die Grünen und die Union auf eine umfassende Reform der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen geeinigt. Der Gesetzesentwurf soll Voraussetzungen schaffen, unter denen die Einspeisevergütung nicht mehr ausgezahlt wird, insbesondere bei negativen Strompreisen. Hintergrund dieses Schrittes sind das knappe Haushaltsbudget des Bundes und die finanziellen Belastungen, die durch die Einspeisevergütung entstehen. Derzeit erhalten Betreiber von Solaranlagen im Schnitt 8 Cent pro Kilowattstunde für einen Zeitraum von 20 Jahren.

Mit der Reform wird ein zentraler Punkt adressiert: Besitzer von PV-Anlagen sollen keine Einspeisevergütung mehr erhalten, wenn der Spotmarktpreis negativ ist. Diese Maßnahme dient dazu, temporäre Erzeugungsüberschüsse effektiver zu vermeiden. Neu ist außerdem, dass die Einspeisevergütung nicht mehr an eine Mindestdauer von drei Stunden gebunden ist. Diese Regelung gilt für größere Anlagen, während kleinere PV-Anlagen, wie solche mit weniger als 100 Kilowatt, bis zur Installation intelligenter Messsysteme noch von Ausnahmen profitieren können.

Anpassung der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung wird nicht nur reformiert, sondern auch regelmäßig angepasst. Ab dem 1. Februar 2025 wird sie alle sechs Monate um 1% gesenkt. Betreiber kleiner PV-Anlagen bis 10 kWp erhalten dann 7,96 Cent pro kWh, während Anlagen zwischen 10 und 40 kWp 6,89 Cent/kWh und zwischen 40 und 100 kWp 5,62 Cent/kWh bekommen. Für Neuanlagen, die ab dem 1. August 2024 in Betrieb genommen werden, gelten entsprechende Vergütungstarife, die auf die Anlagengröße und Inbetriebnahmezeitpunkt abgestimmt sind.

Die Bundesregierung verfolgt mit dieser Reform das Ziel, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und gleichzeitig die finanziellen Belastungen durch negative Strompreise zu minimieren. Aktuelle Studien, beispielsweise von der TU Darmstadt im Auftrag des „Handelsblatts“, zeigen, dass der Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen sowie die Senkung der Direktvermarktungspflicht von 100 auf 25 Kilowatt dazu führen wird, dass nur noch 39 Prozent der neu installierten PV-Anlagen eine Förderung in Anspruch nehmen können. Bei kleiner dimensionierten Anlagen zwischen 7 und 25 kW sinkt dieser Anteil sogar auf etwa acht Prozent.

Praktische Auswirkungen und Herausforderungen

Die Häufung negativer Strompreise stellt eine Herausforderung für die Bundesregierung dar; diese sieht sich gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Anreize zur Einspeisung auch bei ungünstigen Marktbedingungen zu regulieren. Um den Anreiz zur Einspeisung zu reduzieren, werden Vorschläge geprüft, wie technische Unterbindungen der Einspeisung oder die Einführung zusätzlicher Kosten für Einspeiser.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform sind die Verpflichtungen der Netzbetreiber, die zur sicheren Steuerung der PV-Anlagen beitragen sollen. Diese erweiterten Pflichten inkludieren die Vermeidung von Überlastungen im Stromnetz und die Meldung von Einspeisungsdaten in Viertelstunden-Einheiten an die Übertragungsnetzbetreiber. Mit diesen Maßnahmen wird eine effizientere Marktintegration der erneuerbaren Energien angestrebt.

Insgesamt zeigt die Reform der Einspeisevergütung, dass die Bundesregierung die Herausforderungen im Bereich der erneuerbaren Energien aktiv angeht. Durch die zeitgemäßen Anpassungen und die Förderung alternativer Lösungen für überschüssigen Strom könnte es gelingen, sowohl den erneuerbaren Energien als auch dem Bundeshaushalt zugutezukommen.

t-online.de berichtet, dass …
pv-magazine.de stellt fest, dass …
regional-photovoltaik.de erwähnt, dass …

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Vorfall Gesetzgebung
Ort Darmstadt, Deutschland
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